Die Kontrolle und Durchsetzung ist dabei Pflicht aller Beteiligter. Um auf die Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzuweisen, sollen regionale, überregionale und perspektivisch auch bundesweite gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden. Damit die Fahrgäste im ÖPNV nicht nur sicher fahren, sondern sich auch sicher fühlen, ist die Maskenpflicht im ÖPNV konsequent durchzusetzen. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, dem droht derzeit in 15 der 16 Bundesländer ein Bußgeld und der Ausschluss von der Beförderung. Die Bemühungen der vergangen Wochen seit Einführung eines Mindestbußgeldes in nahezu allen Bundesländern müssen auch in den kommenden Wochen weitergeführt werden, um das Vertrauen in den ÖPNV weiter zu stärken.
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