Gesundheitspolitik

Krankenhausreform notwendig – Finanzierung der Betriebskosten jetzt sicherstellen

Der DStGB begrüßt, dass sich der Bundesgesundheitsminister nun erstmals mit den kommunalen Spitzenverbänden zu den großen Reformvorhaben im Krankenhausbereich ausgetauscht hat. Im Zentrum der Gespräche standen das Krankenhaustransparenzgesetz und der anstehende Regierungsentwurf zu einem Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Unstreitig war dabei, dass es dringend einer Reform der Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser bedarf. Aus kommunaler Sicht ist eine Neugestaltung hier überfällig, da das bestehende System maßgeblich für die aktuelle Schieflage verantwortlich ist. Bevor eine Reform jedoch Wirkung entfalten kann, ist es dringend erforderlich, dass die finanzielle Grundlage für die Reform durch den Bund geschaffen wird. Ohne entsprechende Mittel steht die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser auf der Kippe und die angedachte Reform ist zum Scheitern verurteilt. Eine dreistellige Zahl von Krankenhäusern ist mittlerweile akut insolvenzbedroht. Um die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern, ist nicht nur eine vorzeitige Auszahlung von ohnehin fälligen Finanzmitteln notwendig, sondern auch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Aktuell sind es die Kommunen, die für ihre Krankenhäuser als Ausfallbürgen des Bundes für die Betriebskosten auftreten und diese mit Krediten und Finanzhilfen in Milliardenhöhe unterstützen, ohne im Kern dafür verantwortlich zu sein.

Es braucht einen umfassenden Umbau im Gesundheitssystem, welches vor der größten Reform seiner jüngeren Geschichte steht. Daher sind auch die Länder in der Pflicht diesen Umbau auskömmlich zu finanzieren und mitzutragen, wenn es etwa um Investitionen in Klinikstandorte geht. Der angekündigte Transformationsfonds sollte daher auskömmlich und auf breiten Schultern finanziert sein. Bei der Krankenhausplanung muss künftig klar sein, dass das Ziel eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sein muss. Das kann auch bedeuten, dass Häuser und Standorte schließen müssen. Diese Diskussionen gilt es in den nächsten Jahren und Monaten zu führen.

Hintergrund

Die Betriebskosten haben viele Krankenhäuser schon im Jahr 2023 in die roten Zahlen gebracht. Mit der weiteren Tarifsteigerung in diesem Jahr, werden die Krankenhäuser weiter unter Druck geraten und zunehmend Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen müssen. Der Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung des kommunal getragenen Klinikverbundes Regiomed in Bayern und Thüringen dürfte nur der Anfang für das Jahr 2024 sein.

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