Klimaschutz

Difu-Studie bestätigt DStGB-Forderung nach Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe zur Klimaschutzfinanzierung

Mit einer neuen Gemeinschaftsaufgabe könnten die finanziellen Mittel effizient und flexibel dort eingesetzt werden, wo Investitionen in den Klimaschutz nötig sind und die meisten Wirkungen erzielt werden. Zudem, so die Studie, bestehe mit einer Gemeinschaftsaufgabe die Möglichkeit, finanzschwache Kommunen gezielt zu unterstützen. Die Umsatzsteuer hingegen wird nach starren Quoten verteilt und folgt damit eher dem Gießkannenprinzip. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe bietet zudem die Möglichkeit, die sehr hohe Zahl an komplizierten Förderprogrammen in eine Gemeinschaftsaufgabe zu überführen.

Das Difu hat im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht, wie die nötigen Gelder ziel- und wirkungsorientiert an die Kommunen verteilt werden können. Die Studie wägt dazu zwei Konzepte gegeneinander ab: die Einführung einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz” im Grundgesetz und die Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen zugunsten der Kommunen. Da für die Gemeinschaftsaufgabe das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden muss, erscheint die Umsatzsteuerlösung als einfache Gesetzesänderung auf den ersten Blick attraktiv. Die Untersuchung zeigt indes: Eine Gemeinschaftsaufgabe wäre aus den vorgenannten Gründen einer Umsatzsteuerumverteilung klar vorzuziehen.

Anmerkung des DStGB

Die Studienergebnisse sind zu begrüßen. Am 06. November 2023 hat das Präsidium des DStGB in die gleiche Richtung votiert und angesichts der großen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung gefordert, eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung im Art. 91a Abs. 1 GG einzurichten. Durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe könnten Bund und Länder den Kommunen durch eine Mischfinanzierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Klimaschutz und Klimaanpassung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, an deren Umsetzung alle Akteure mitwirken müssen. Die aktuellen Anforderungen, die den Kommunen u.a. durch die erforderliche Umsetzung etwa des Klimaschutzgesetzes, des Klimaanpassungsgesetzes oder auch der kommunalen Wärmeplanung erwachsen, müssen finanziell langfristig abgesichert werden. Es braucht Planbarkeit und Verlässlichkeit. Die ehrgeizigen Klimaschutzziele in Deutschland werden nur gemeinsam mit den Kommunen erreicht werden können. Nun bleibt der Deutsche Bundestag gefordert, die erforderlichen grundgesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen.

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