Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten den erneuten Versuch der Bundesregierung, mit der Fortschreibung und Änderung der Gewerbeabfallverordnung die stoffliche Verwertung von Abfällen voranzutreiben und Scheinverwertungen abzustellen.
Die stringentere Fassung der Anforderungen an die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchsabfällen und die Präzisierung der Dokumentationspflichten im aktuellen Entwurf vom 11. November 2015 werden nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände einen effizienteren Vollzug durch die zuständigen Behörden ermöglichen.
Die Stellungnahme kann im Anhang als PDF-Dokument heruntergeladen werden.