Kommunalwald

Klimawandel, Orkane, Hitze, Dürre, Borkenkäferkalamität

Nach den Herbststürmen 2017 und dem Orkan „Friederike“ im Januar 2018 mit rund 20 Mio. Festmeter (fm) Sturmholz hat in diesem Sommer die extreme Dürreperiode nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den Wäldern zu erheblichen Schäden und Borkenkäferkalamität geführt. Hinzu kommen jetzt mindestens 12 Mio. fm Käferholz. Eine Erhöhung der Zahlen ist zu erwarten, denn das tatsächliche Ausmaß der Schäden wird erst in den nächsten Wochen und Monaten sichtbar.

Die Situation ist dramatisch: Märkte können das Holz nicht mehr aufnehmen, die Sägeindustrie sägt am Limit, die Lager sind voll. Das „Ventil“ Export steht nur begrenzt zur Verfügung (China), da auch in den benachbarten Ländern große Schadholzmengen anfallen. Allein in Tschechien fallen 20 Mio. fm Käferholz an, europaweit werden 55 Mio. fm geschätzt. Die Holzpreise befinden sich im Sinkflug. Es gibt enorme Kapazitätsprobleme bei der Holzernte, Holztransport, Holzbearbeitung und Holzlagerung.

Derzeit geschätzte Zahlen an Käferholz:

Europaweit:     55,0 Mio. fm
Tschechien:     20,0 Mio. fm
Österreich:     3,5 Mio. fm
Schweiz:    0,4 Mio. fm
Deutschland:     mindestens 12,0 Mio. fm
NRW:     2,1 Mio. fm

Große Mengen in Südschweden, Belgien, Vogesen.

Angesichts der ernsten Lage hatte Abteilungsleiter Clemens Neumann (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft/BMEL) die Vertreter von Verbänden und Wissenschaft zu einem Gespräch über die aktuelle Lage in der Forstwirtschaft nach Dürre und Borkenkäferkalamität am 10. Oktober 2018 in Berlin eingeladen.

Das BMEL will kein Soforthilfeprogramm auflegen, sondern langfristige Schritte einleiten. Geplant ist, die privaten und kommunalen Waldbesitzer beim Schutz ihrer Wälder finanziell stärker über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu unterstützen – vor allem bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

Beschlüsse Gemeinsamer Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“

Der Gemeinsame Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" hat dagegen auf seiner Bundestagung am 15. Oktober 2018 in Wernigerode die Bundesländer aufgefordert, die Waldbesitzer mit eigenen Soforthilfeprogrammen für die Flächenräumung, Förderung von Holztransport, -entrindung und -lagerung sowie die Wiederbewaldung der Schadflächen finanziell unter die Arme zu greifen. Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und der Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“, Dr. Karl-Heinz Frieden (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz) haben mit Schreiben vom 25.10.2018 die Agrarministerkonferenz und die Forstchefkonferenz über die Beschlüsse des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ (Anlage) informiert. Dr. Landsberg und Dr. Frieden weisen darauf hin, dass die Forstbetriebe nicht mit der Aufarbeitung der Dürre- und Käferschäden warten können, bis alle Finanzierungsfragen zwischen EU, Bund und den Ländern geklärt sind. Sie müssen jetzt die geschädigten und vom Borkenkäfer befallenen Wälder aufräumen, um Folgeschäden im kommenden Frühjahr unter Kontrolle zu halten. In der Sitzung des Forstausschusses "Deutscher Kommunalwald" wies der Vertreter des BMEL darauf hin, dass die Erstverantwortung zur Schadensbewältigung von Katastrophen bei den Ländern liege. Sollten die Mittel der Länder nicht ausreichen, müsse im zweiten Schritt eine Finanzierung weiterer notwendiger Hilfen im Zusammenspiel vom Bund mit den Ländern erfolgen.

Bilanzielle Auswirkungen der aktuellen Kalamitäten

Die Erfassung und Bewertung des Waldes als kommunales Anlagevermögen erfolgt seit dem Jahre 2006 nach den Vorschriften und Regelungen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement).

Gemäß den Bestimmungen des NKF-Bewertungsleitfadens sind dauerhaft und flächig abgängige Waldbestände (z. B. durch Waldumwandlung, Sturm, Waldbrand, Borkenkäfer, Trockenheit etc.) im Zuge einer Neubewertung und Reduktion ggf. auf den reinen Waldbodenwert abzuschreiben, was buchhalterisch eine Verringerung des Anlagevermögens und eine Sonderabschreibung darstellen und sich im betreffenden Kommunalhaushalt als unmittelbar ergebniswirksam auswirken würde. Dies kann je nach Umfang der Schäden und Bewertung des stehenden Waldvermögens sowie dessen Anteil im Vergleich zum Gesamtanlagevermögen unter Umständen gravierende Folgen für den Haushalt einer Kommune bedeuten.

Fazit:

„Die Situation in den Wäldern ist dramatisch. Die Forstwirtschaft beklagt Schäden in einem bisher nicht bekannten Ausmaß, die mittlerweile auf über 5 Mrd. Euro geschätzt werden. Dieser Sommer hat uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel stattfindet, aber der Wald hierauf nicht vorbereitet ist. Dabei sind die Waldbesitzer nicht die Verursacher, sondern das Opfer. Die große Wertschätzung des Waldes in der öffentlichen Diskussion muss sich jetzt in einer schnellen und unbürokratischen staatlichen Hilfe widerspiegeln“, erklären Dr. Karl-Heinz Frieden und Dr. Gerd Landsberg auf der Bundestagung des Gemeinsamen Forstausschusses "Deutscher Kommunalwald" am 15.10.2018 in Wernigerode.

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(Foto: © Kletr-Fotolia.com)

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