Forderungen an die Bundespolitik in der nächsten Legislatur im Verkehrsbereich

Ländliche Räume besser erschließen und anbinden, Pendlerpauschale erhalten

Es bedarf einer besseren Erschließung und Anbindung der ländlichen Räume im Sinne des Ziels gleichwertiger Lebensverhältnisse. Für die Mobilität der Menschen, aber auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Lebens- und Wohnqualität auf dem Land bleibt der motorisierte Individualverkehr weiterhin bedeutsam. Das Instrument der Pendlerpauschale ist daher für die Attraktivität vieler Städte und Gemeinden als Wohnstandorte von besonderer Bedeutung. Auch durch die Corona-Pandemie erfahren individuelle Verkehrsträger wie Auto und Fahrrad eine stärkere Nutzung. Daneben muss zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, aber auch zur Erreichbarkeit touristischer Destinationen die ÖPNV- und SPNV-Anbindung der Fläche gewährleistet und verbessert werden. Durch gute Erreichbarkeit werden Ballungsräume entlastet und ländliche Strukturen gestärkt. Bei der Debatte um die Verkehrswende darf nicht vernachlässigt werden, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland im ländlichen Raum lebt.

Schienennetz ausdehnen, Elektrifizierung beschleunigen

Die Schiene stellt aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Rückgrat umwelt- und klimaschonender Mobilität dar. Hierfür bedarf es einer das Klimaschutzprogramm 2030 ergänzenden Investitions- und Angebotsoffensive sowohl im Nah- und Fernverkehr. Neben Taktverdichtungen auf nachfragestarken Strecken sind insbesondere zusätzliche Verbindungen durch weitere Infrastruktur- und Betriebsmittel des Bundes zu fördern. Im Sinne eines guten Angebotes und der besseren Erreichbarkeit von mehr Mittelzentren in Deutschland ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken zu forcieren.

In Infrastruktur, Angebote und Digitalisierung im ÖPNV investieren

Ein attraktiver ÖPNV muss preiswert, vor allem aber gut sein. Da bereits heute zur Hauptverkehrszeit vielerorts die Kapazitätsgrenzen erreicht sind und durch die Pandemie zudem hohe Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind, sollte der Fokus auf dem Infrastrukturausbau sowie der Erweiterung der Angebote durch Taktverbesserungen und zusätzliche Verbindungen liegen. In der kommenden Legislaturperiode bedarf es daher einer Angebots-, Infrastruktur- und Digitalisierungsoffensive für den SPNV und den straßengebundenen ÖPNV (Stadtbahn, Bus). Mit der Novelle des Personenbeförderungsrechts wird künftig flexiblen Bedienformen wie ÖPNV-integrierten Pooling-Angeboten auch im ländlichen Raum eine besondere Rolle zukommen. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Bundesregierung sind neben etablierten Finanzierungsinstrumenten wie dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und den Regionalisierungsmitteln des Bundes auch zusätzliche Finanzierungsmittel für die Betriebsfinanzierung des lokalen ÖPNV in den Kommunen durch den Bund bereitzustellen. Daneben sollte der rechtliche Rahmen fortentwickelt werden, um Drittnutzerfinanzierungen als ergänzende Säule der ÖPNV-Finanzierung zu erproben und bei Bedarf vor Ort einzusetzen.

Alternative Antriebe flächendeckend fördern

Unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Kommunen wie Anwendungsfälle, Fahrzeugtypen, geografische Lage oder Topografie erfordern eine technologieoffene Förderung für alternative Antriebe. Deutschland benötigt einen Antriebsmix. Grüner Wasserstoff muss zur Marktreife gebracht und Elektromobilität in den kommenden Jahren auch flächendeckend verfügbar werden. Hierzu dient insbesondere der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Kommunen und kommunale Unternehmen haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um Ladepunkte aufzubauen und spielen auch bei den Programmen des Bundes wie der Etablierung eines Schnellladenetzes als Mittler eine entscheidende Rolle. Neben Fördermitteln müssen Bund und Länder daher diese koordinierende Funktion durch Personalförderung in Form von Elektromobilitätsmanagern stärken.

Im Zuge der Nationalen Wasserstoffstrategie muss eine flächige Verteilung von Produktionsanlagen und Infrastruktur für den Einsatz gefördert werden. Wie bei der Elektromobilität, muss hierbei die Technologie für verschiedene Nutzungsszenarien verfügbar gemacht werden. Die Förderung zur Beschaffung von Elektro-, Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen im ÖPNV und in kommunalen Fuhrparks muss vor dem Hintergrund der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Anteil emissionsfreier Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive) einen Schwerpunkt der Bundesförderung bilden. Vorgegebene Beschaffungsquoten sind sonst nicht zu erreichen.

Verkehrsträger konsequent vernetzen

Für die Verkehrswende entscheidend wird zudem die Vernetzung klimaschonender Alternativen zum motorisierten Individualverkehr. Es bedarf einer klaren Strategie und Förderung des Bundes, um einheitliche Auskunfts- und Buchungssysteme zu forcieren. Daneben ist die physische Vernetzung durch Angebote wie Park+Ride oder Fahrradabstellanlagen an Knotenpunkten zu fördern und auszubauen. Insbesondere das Konzept der Mobilitätsstationen bietet dabei nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land erhebliche Potenziale für die Verkehrswende.

Fuß- und Radverkehr stärken

Der Bund ermöglicht mit der Radverkehrsoffensive im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 und dem neuen Förderprogramm „Stadt und Land“ erstmals die flächendeckende Förderung von Radinfrastruktur in den Kommunen. Die Programme mehrerer Bundesministerien müssen jedoch mehr als bislang untereinander abgestimmt und zwingend verstetigt werden. Die Kommunen sind ohne eine langfristige Perspektive auch vor dem Hintergrund von Planungs- und Umsetzungszeiträumen sowie der Personalsituation nicht in der Lage, den Ausbau der Radinfrastruktur im erforderlichen Maß voranzutreiben. Nach der „Radverkehrsnovelle“ der Straßenverkehrsordnung 2020 braucht es im nächsten Schritt auch eine „Fußverkehrsnovelle“, um die Nahmobilität im Straßenverkehrsrecht weiter zu stärken. Hierbei müssen Aspekte der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum eine besondere Rolle spielen.

Weitere Informationen:

Pbb21

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