Luftreinhaltung

Neue EU-Luftqualitätsgrenzwerte sehr ambitioniert

Die neuen Vorschriften sehen für 2030 strengere Grenz- und Zielwerte für mehrere Schadstoffe mit nachweislich großen Auswirkungen auf die Gesundheit vor. Bei Feinstaub (PM2.5) sollen die Jahresgrenzwerte um mehr als die Hälfte von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ und bei NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten können beantragen, dass die Frist für die Erreichung der Luftqualitätsgrenzwerte bis 2030 um bis zu zehn Jahre verschoben wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Mitgesetzgeber einigten sich zudem u.a. darauf betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Umwelt-NGOs Zugang zu Gerichten zu ermöglichen. Somit soll die Umsetzung der EU-Richtlinien den Mitgliedstaaten anfechtbar sein und ein Anspruch auf Entschädigung ermöglicht werden. Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und vom Rat angenommen werden.

Für die Kommunen in Deutschland bedeuten die neuen Regelungen enorme Herausforderungen. Unstreitig ist, dass eine weitergehende Verbesserung der Luftqualität zum Wohle der Gesundheit in den Städten notwendig ist. In den vergangenen Jahren konnten an nahezu allen deutschen Messstellen die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Doch die geplanten Grenzwerte ab 2030 sind sehr ambitioniert und die Möglichkeit der Einhaltung muss angezweifelt werden. Denn in bestimmten Lagen wird die Luftqualität auch durch äußere bzw. überregionale Einflüsse wie Meteorologie, Topografie, Schifffahrt oder überregionale Industrie bestimmt. Viele Kommunen haben eine erhebliche Hintergrundbelastung mit Schadstoffen, gegen die sie selbst kaum Handlungsmöglichkeiten haben.

Besonders kritisch zu sehen ist daher auch das neu einzuführende Klagerecht mit drohenden Entschädigungsforderungen. Damit werden etwaige Konsequenzen der ambitionierten Vorgaben auf die Kommunen abgewälzt. Die Kommunen dürfen daher nicht im Stich gelassen werden, sondern benötigen auf dem Weg zu sauberer Luft deutlich mehr und verlässliche Unterstützung. Die aufgrund der Haushaltskonsolidierung beim Bund nun vorerst endende Elektrobusförderung ist aus diesem Grund beispielsweise fatal. Es braucht vielmehr ein breiter angelegtes Flottenerneuerungsprogramm für Kommunalfahrzeuge. Der Bund muss die Umsetzung der EU-Vorgaben nun mit einem gezielten Programm für die Städte und mit eigenen Maßnahmen hinterlegen.

Begrüßenswert ist immerhin die Meldung, dass eine Fristverlängerung der Grenzwerterreichung mit Begründung und vorgelegten Maßnahmenkatalogen für einzelne Städte möglich werden soll. Hierbei sollen nach Aussage des Bundesumweltministeriums keine Fahrverbote mehr notwendig sein. Gerade die Debatte und Klagen zum Thema Fahrverbote haben nicht nur für Unruhe sondern für Bürokratie und Unverständnis bei Kommunen, Bürgern und Wirtschaft geführt.

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