ÖPNV

Kommentierung des DStGB zum Bericht des Bundesrechnungshofs zur ÖPNV-Finanzierung

Häufiges Problem bei der ÖPNV-Finanzierung durch den Bund sei laut dem Bericht des Bundesrechnungshofes die fehlende Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Anstelle die Finanzierungsverflechtung zwischen Bund und Ländern aufzulösen, solle der ÖPNV mit Bundesmitteln weiter ausgebaut werden. Die Finanzierung sei zu einem komplexen Gebilde geworden, das kaum noch zu überblicken ist. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher eine grundlegende Bereinigung der Finanzierungsinstrumente des Bundes und rät, diese in einem einheitlichen ÖPNV-Gesetz zu bündeln. Nur so könne der Bund seine Maßnahmen aufeinander abstimmen und überprüfen, ob das Geld – mit Blick auf die verkehrs- und klimapolitischen Ziele – wirksam und wirtschaftlich eingesetzt wird.Zu diesem Zweck solle auch eine Koordinierungsstelle beim Bund eingesetzt werden.

Aus Sicht des DStGB ist die ÖPNV-Finanzierung auf Bundesebene in der Tat aufgrund der vielfältigen Programme nur schwer überschaubar. Das liegt jedoch auch daran, dass ÖPNV-Systeme komplex sind, eine Vielfalt an Zuständigkeiten umfassen und der ÖPNV-Ausbau auch auf diverse Ziele aus anderen Politikbereichen jenseits der Verkehrspolitik einwirkt. Neben der Finanzierung von verschiedensten Formen der Infrastruktur und des Betriebs auf Schiene und Straße gilt es z.B., die Modernisierung des ÖPNV voranzutreiben durch Digitalisierungsprojekte, Elektrifizierung der Fuhrparks oder neue Bedienformen. Demzufolge kommen von jeher unterschiedliche Finanzierungsquellen aus mehreren Bundesressorts in Betracht.

Der ÖPNV-Ausbau trägt zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Förderung des Tourismus oder einem proaktiven Strukturwandel durch besondere Infrastrukturprojekte und damit eine bessere Erreichbarkeit bei. Selbst in kommunalen Haushalten sind durch Tiefbauprojekte, Zuschüsse an kommunale Verkehrsunternehmen, Klimaschutzprojekte, Infrastrukturmaßnahmen oder Schülerverkehre verschiedene Verwaltungsbereiche in die ÖPNV-Finanzierung involviert. Wichtig ist daher die Koordination und Abstimmung aller Akteure, damit trotzt der Vielfalt an Zuständigkeiten eine Gesamtstrategie, im Sinne einer Stärkung des ÖPNV und der Nutzung von Synergien verfolgt werden kann.

Der Bericht des Bundesrechnungshofes macht aber erneut klar: es braucht auch auf Bundesebene eine gute Übersicht und vor allem klare Zuständigkeiten anstelle von Doppelförderungen und Kleinstprogrammen. Denn gerade die Vielzahl an Fördermöglichkeiten ist gerade für Kommunen als häufiger Empfänger der Programme kaum noch überblickbar. Der Vorschlag des Bundesrechnungshofs, eine Koordinierungsstelle beim Bund einzurichten erscheint sachgerecht.

Der Weg über ein ÖPNV-Gesetz kann hilfreich sein, den Förderdschungel zu lichten und mehr Transparenz bei Mitteleinsatz und -verwendung zu erreichen. Jedoch dürfen durch so einen Prozess dringend notwendige Mittelerhöhungen nicht durch Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern verzögert werden. Gerade die Verflechtung hat sich bei der ÖPNV-Finanzierung durchaus bewährt und ist auch Garant dafür, dass der Bund sich für den ÖPNV-Ausbau engagiert.

Ebenso hat sich das Prinzip der Angebotsfinanzierung im Schienenpersonenenverkehr als auch im straßengebundenen ÖPNV durch Regionalisierungsmittel von Bund und Ländern bewährt. Für die Bewältigung der Aufgaben im Klimaschutz und eine Mobilitätswende vor Ort in den Städten und Gemeinden müssen über dieses Instrument in den kommenden Jahren umfangreiche ÖPNV-Verbesserungen finanziert werden. Hierbei wie auch bei der Infrastrukturfinanzierung mittels GVFG muss jedoch stets gewährleistet werden, dass Bundesmittel von den Ländern auch 1:1 für den ÖPNV an die Aufgabenträger bzw. Infrastrukturentwickler und -betreiber weitergereicht werden. Auch in diesem Punkt setzt der Bundesrechnungshof den Finger in die richtige Wunde.

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