Koalitionsvertrag

DStGB-Analyse zur Cybersicherheit, Verwaltung, zu Covid-19 und zum Ehrenamt

Pandemiebekämpfung

Der Koalitionsvertrag verweist in mehreren Stellen auf die aktuell akute Pandemiebekämpfung und auf die aus der Pandemie zu ziehenden Lehren. Die Einrichtung eines Gremiums zur besseren Koordinierung der Anstrengungen von Bund und Ländern, insbesondere bei Kommunikation und Logistik, ist ein richtiger Schritt. Allerdings muss die Wirkkraft dieses Gremiums abgewartet werden.

Gerade in der vierten Welle haben wir gemerkt, dass das Gesundheitssystem abstrakt, aber auch die dort arbeitenden Menschen konkret über ihre Belastungsgrenzen hinaus gearbeitet haben. Daher ist es richtig, wenn die Koalitionsparteien sich auf eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung verständigen. Dazu gehört auch, die Arbeitsbedingungen in den medizinischen und pflegerischen Berufen zu verbessern. Hier braucht es eine Offensive bei Fachkräften und der Attraktivität der Berufe.

Die Verlängerung der Einstellungsfristen beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist richtig, da die Anwerbung und Ausbildung von notwendigem Personal nicht innerhalb einer Förderperiode während einer Krise leistbar sind. Den Appel der Koalitionsfraktionen, einen eigenen Tarifvertrag für den ÖGD zu schaffen, sehen wir kritisch. Diese Fragen werden eigenständig von den Sozialpartnern beraten. Dabei hat sich der Flächentarifvertrag grundsätzlich als das geeignete Instrument erwiesen, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leistungsgerecht zu bezahlen.

Die bessere Vernetzung des ÖGD über ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ist ein richtiges Anliegen. Wichtig ist, dass hier echter Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch stattfindet und der ÖGD nicht mit Berichtspflichten bedacht wird, die Ressourcen binden.

Ehrenamt

Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Ehrenamt als essentiell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir erwarten, dass dabei insbesondere das kommunale Ehrenamt, welchem die Förderung von Demokratie und Gesellschaft immanent ist, von Bürokratie entlastet wird. Dies betrifft die vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister genauso wie die Gemeinderäte oder die freiwillige Feuerwehr. Die Regelungen zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen muss entfristet und nicht, wie im Koalitionsvertrag angedacht, mit einem Freibetrag gestaltet werden. Darüber hinaus brauchen wir aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Sozialgerichte eine grundsätzliche Freistellung des kommunalen Ehrenamtes von der Sozialversicherungspflicht und ein Optionsrecht für freiwillige Beitragszahlung.

Öffentlicher Dienst

Der Koalitionsvertrag enthält viele Aspekte, die für die öffentlichen Arbeitgeber positiv sind und es erlauben, die Attraktivität zu steigern und neue Fachkräfte anzuwerben. Insbesondere die Äußerungen zur Arbeitszeit enthalten erfreuliche Aspekte (flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, Abweichungen von den bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit). Der Erörterungsanspruch zum mobilen Arbeiten stärkt den Dialog zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten und schafft die Möglichkeit individuell auf die Bedürfnisse beider Seiten einzugehen. Die Stärkung von Aus- und Weiterbildung zur besseren Aktivierung des inländischen Fachkräftepotentials wird ausdrücklich begrüßt.

Cybersicherheit

Im Koalitionsvertrag werden die Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung der Gesellschaft und Verwaltung anerkannt. Die Koalition bekennt sich zur staatlichen Pflicht, IT-Sicherheit zu gewährleisten, und stellt die Fortentwicklung der Cybersicherheitsstrategie und des IT-Sicherheitsrechts sowie die Absicherung digitaler Souveränität und Investitionen in Cybersicherheit in Aussicht. Dabei ist es wichtig, dass im Rahmen der Cybersicherheitsstrategie und der neuen Anforderungen auch die Kommunen mitgenommen werden. Gerade kleinere Kommunen dürfen zunächst nicht mit nicht angemessenen Anforderungen konfrontiert werden, da sonst die Schwelle zum Einstieg in die Cybersicherheit zu hoch wird. Wichtig ist dabei in Zukunft noch mehr als in der Vergangenheit die Schaffung von Beratungsangeboten für die Kommunen.

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