Erhaltung der Einsatzfähigkeit bei Freiwilligen Feuerwehren

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begründet ihre Eingabe vor allem mit den Nachwuchsproblemen bei den Sicherheitsorganisationen. Diese Probleme treffen die ehrenamtlich wirkenden Organisationen im Bevölkerungsschutz in besonderem Maße. Dem trägt der Entwurf nur insoweit Rechnung, als er die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, explizit aufführt. Tatsächlich sind jedoch in gleichem Maße die privaten Hilfsorganisationen und in einem weitaus größeren Umfang auch die Freiwilligen Feuerwehren mit 32.200 Standorten und 1,013 Mio. Aktiven betroffen. Hier ist aktuell ein Mitgliederrückgang um 9.381 Feuerwehrangehörige zu verzeichnen.

Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch wegen der ärztlichen Eignungsuntersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV verstärkt auf junge Fahrerinnen und Fahrer angewiesen, um ihre Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Ältere Feuerwehrangehörige, die früher ohne Einschränkung bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Fahrtätigkeiten übernehmen konnten, stehen in zunehmendem Maße nicht mehr zur Verfügung. Die durchzuführende Eignungsfeststellung hat dazu geführt, entsprechende Fahrerlaubnisse verfallen zu lassen, weil sie beruflich und privat nicht mehr benötigt werden. Bemerkbar macht sich ebenfalls die Aussetzung der Wehrpflicht. Bisher konnten die ehrenamtlichen Einsatzorganisationen ihren Bedarf auch durch Kraftfahrer decken, die bei der Bundeswehr ausgebildet worden waren. Überdies ist wie bei den Berufsfeuerwehren eine frühe Aufnahme der Fahrausbildung bei den Freiwilligen Feuerwehren geboten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr fällt für die meisten Anwärterinnen und Anwärter mit der Zeit der beruflichen Ausbildung zusammen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es für viele Feuerwehrangehörige aufgrund der beruflichen Inanspruchnahme oder der Familiengründung ungleich schwerer, eine umfangreiche Fahrausbildung zu absolvieren.

Der Gesetzgeber selbst hat zur Sicherstellung der flächendeckenden Gefahrenabwehr in jüngster Zeit Regelungen für den sog. „Feuerwehr-Führerschein“ erlassen. Selbstverständlich sollten vorzugsweise reguläre Ausbildungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis absolviert werden, wo dies möglich ist. Eine Heraufsetzung der Altersgrenzen gerade für die vollumfängliche Ausbildung würde dieses Bestreben konterkarieren. Aspekten der Verkehrssicherheit wird Rechnung getragen. Schon mit der Einführung des so genannten Feuerwehr-Führerscheins sind bisher nur positive Erfahrungen gemacht worden. Darüber hinaus wird auf die intensiven, ergänzenden Schulungsmaßnahmen in den Feuerwehren verwiesen, die inzwischen gang und gäbe sind. Diese reichen von regelmäßigen Einweisungs- und Übungsfahrten über interne Prüfungen zur Erlaubnis des Führens von Dienstfahrzeugen bis hin zu Fahrsicherheitstrainings in Simulatoren und auf speziellen Übungsstrecken. Solche Trainings finden erfolgreich in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in den Ländern statt.

Abschließend verweisen die kommunalen Spitzenverbände auf die stetige Zunahme von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen, die in erster Linie der technischen Entwicklung (Abgasnormen, Fußgängerschutz) geschuldet ist. Diese ist in den vergangenen Jahren um rund fünf Prozent auf 30.615 Feuerwehr-Fahrzeuge gestiegen. Dies betrifft vor allem auch die Fahrzeuge, die für Bund und Länder im Katastrophenschutz und in der zivilen Verteidigung eingesetzt werden. Gemeinsam mit den Kommunen als Träger der Feuerwehren haben alle föderalen Ebenen ein vitales Interesse, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr leistungsstark durch ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des bereits aufgeführten Technischen Hilfswerks aufrecht zu erhalten.

Die vorgeschlagene Erweiterung auf Einsatz- und Übungsfahrten ist geboten, da ein sicheres Führen von Einsatzfahrzeugen nur durch regelmäßige Übungsfahrten sowie ergänzende Schulungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer wie beispielsweise Fahrsicherheitstrainings gewährleistet ist. Darüber hinaus ist die Einsatzbereitschaft insgesamt nur dadurch aufrecht zu erhalten, dass die Mannschaften mit den ihnen zugewiesenen Fahrzeugen regelmäßige praktische Ausbildungen außerhalb der Standorte absolvieren. Diese Übungen finden zum Beispiel an möglichen Einsatzorten, aber auch in überörtlichen Ausbildungsstätten statt.

7n3e

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.