Soziales

Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit des DStGB tagte am 20./21. Oktober in Wahlstedt

Der Ausschuss beschäftigte sich auf seiner Herbstsitzung schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der Energiekriese auf die Bereiche Soziales, Jugend und Gesundheit, dem Gesetzentwurf eines KiTa-Qualitätsgesetzes, dem Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes, mit aktuellen Entwicklungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik und der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Marc Ziertmann, berichtete zu aktuellen Herausforderungen der Kommunen in Schleswig-Holstein.

Schließlich diskutierte der Ausschuss mit dem Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Oliver Grundei, Fragen der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes sowie Überlegungen zur gesundheitlichen Versorgung in Schleswig-Holstein.

Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste aktuelle Energiekrise hat schwerwiegende Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen aber auch den Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich. Der Ausschuss befürchtet, dass es mit Blick auf die Finanzlage der Kommunen nicht ausgeschlossen sei, dass bei den freiwilligen Ausgaben gespart werden müsste. Einigkeit bestand, dass die Kommunen mit Ihren Einrichtungen ebenso wie Bürger und Wirtschaft unter eine Energiepreisbremse fallen müssen, damit Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge weiterhin erbracht werden können.

Der Ausschuss bekräftigt seine Auffassung, dass auf Dauer angelegte Kitaqualitätsverbesserungen auskömmlich und dauerhaft finanziert sein müssen und Qualitätsstandards nicht bundesweit, sondern lediglich in den Bundesländern festgelegt werden können. Dem kommt der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nicht nach, da eine Finanzierung ausschließlich für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen ist. Zudem vermisst der Ausschuss angesichts der steigenden Personal- und insbesondere der Betriebskosten eine Dynamisierung der Bundesbeteiligung im Vergleich zum Jahr 2022. Der Ausschuss betont ausdrücklich, dass die im Gesetzentwurf genannten Ziele für Qualitätsverbesserungen nicht umsetzbar sind, da die erforderlichen Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit begrüßt die mit der Einführung eines Bürgergeldes beabsichtigten Verbesserungen im Bereich der Integration, Qualifizierung und Weiterbildung.

Der Ausschuss lehnt insbesondere die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. In dieser Zeit auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen und systemischen Verwerfungen im Existenzsicherungsrecht. Ebenso lehnt der Ausschuss die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II ab. In dieser Zeit auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen und systemischen Verwerfungen im Existenzsicherungsrecht. Ebenso lehnt der Ausschuss die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II ab. Nach Auffassung des Ausschusses muss beim Bürgergeld das Lohnabstandsgebot unter Sicherung des Existenzminimums gewahrt bleiben.

Der Ausschuss stellt fest, dass zahl-reiche Kommunen angesichts der hohen Zahl von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und von Schutzsuchenden aus anderen Ländern an ihre

Belastungsgrenze stoßen oder diese schon überschritten ist. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnraum, aber auch die Bereitstellung von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sowie in Schulen. Bereits jetzt zeichnet sich in den Kommunen, aufgrund der überbelegten Flüchtlingsunterkünfte und fehlendem Wohnraum, eine Unterbringung in Turnhallen und ähnlichen Behelfsunterkünften ab. Die Kommunen brauchen bei der Aufnahme von Flüchtlingen eine „Atempause“. Der Ausschuss erwartet von Bund und Ländern eine vollständige Kompensation der kommunalen Belastungen einschließlich der Vorhalte- und Integrationskosten. Eine einvernehmliche Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie die Aufwendungen für die Integration steht aus. Hier bedarf es einer zügigen Verständigung, da die Aufwendungen der Kommunen beträchtlich sind. Zugleich bekräftigt der Ausschuss, dass der Bund auch weiterhin die Unterkunfts-kosten anerkannter Flüchtlinge vollständig übernehmen soll.

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