Vergaberecht

Beschleunigung des Vergaberechts – Losaufteilungsgrundsatz praxisgerecht weiterentwickeln

Wohngebäude, Straßen, Schienen und Brücken – in Deutschland wird künftig mehr gebaut. Einfach oder komplex – die Anforderungen an die verschiedenen Bauprojekte werden unterschiedlich sein. Umso wichtiger ist ein Vergabesystem, das agil und flexibel ist, sich an die Erfordernisse des

jeweiligen Projektes anpasst sowie die Bedürfnisse aller berücksichtigt. Bauen in Deutschland braucht die gesamte Bandbreite an Vergabemöglichkeiten, um die Zukunft zu bauen. Besonders wichtig ist dabei das Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) anzupassen und Gesamtausschreibungen erheblich zu erleichtern.

Zwar ist die Vergabe in Gesamtlosen grundsätzlich möglich, doch die bisherigen Ausnahmeregelungen von der Fach- und Teillosvergabe sind nach Ansicht der Verbände zu restriktiv. Eine gezielte Flexibilisierung würde es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, im Einzelfall Gesamtausschreibungen durchzuführen – beispielsweise „wenn dies insbesondere aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Gründen zweckmäßig ist.“ Das erhöht die Produktivität, vereinfacht Abläufe und nutzt die vorhandenen Ressourcen bei der Realisierung

öffentlicher Bauvorhaben besser. Die Verbände haben deshalb vorgeschlagen, die Regelung entsprechend anzupassen und so mehr Entscheidungsspielraum zu schaffen, ohne den Mittelstand zu benachteiligen. Der Großteil der Projekte würde weiterhin in Einzellosen vergeben.

Die Vorteile einer praxisgerechten Weiterentwicklung des Losaufteilungsgrundsatz im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechts haben die beteiligten Verbände in einem gemeinsamen Eckpunktepapier zusammengefasst, dass unten als PDF-Dokument abgerufen werden kann.

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