Wegfall der Formstrenge

Nobert Portz, Beigeordneter des DStGB

Grundsätzlich gilt auch Sicht des DStGB: Das Vergaberecht muss den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen und muss daher von allen Belastungen, die zu weiterer Bürokratie führen, freigehalten werden.

Behörden Spiegel: Herr Portz, was ist der Sinn des Vergaberechts?

Portz: Der Sinn des Vergaberechts ist eine wirtschaftliche und sparsame Beschaffung für die öffentliche Hand, damit die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen wirtschaftliche und sparsame Leistungen erhalten. Der englische Ausdruck lautet: "Best value for tax payer‘s money".

Behörden Spiegel: Nähert man sich diesem Ziel in Deutschland oder entfernt man sich von ihm?

Portz: Teils teils. Man hat sich entfernt, indem man im Juni drei Vergabeordnungen neu in Kraft gesetzt hat, die eher auseinander driften als dass sie zusammengeführt worden sind. Das eigentliche Ziel zur Entbürokratisierung wäre aber gewesen: VOB, VOL und VOF mit einheitlichen Begriffen und einheitlichen Regelungen zusammenzuführen.

Behörden Spiegel: Was hat sich positiv entwickelt?

Portz: Wir haben in allen 3 Vergabeordnungen –wenn auch unterschiedlich geregelt- einen Wegfall der Formstrenge, etwa durch die Möglichkeit zum Nachfordern von Nachweisen. Positiv ist zudem, dass gegenwärtig über einen Beibehalt der aktuellen Konjunkturpaket-Wertgrenzen für Beschränkte und Freihändige Vergaben über das Jahr 2010 hinaus beraten wird. Das ermöglicht eine dauerhafte Erweiterung kommunaler Gestaltungsspielräume. Viele Märkte, vor allem der Baumarkt, sind regional begrenzt und daher tragen höhere  Wertgrenzen unter Beibehaltung des Wettbewerbs den Bedürfnissen der Praxis Rechnung.

Behörden Spiegel: Welches Maß an zusätzlicher Transparenz ist da nötig?

Portz: Bei den Kommunen werden die Auftragsvergaben regelmäßig auf Internetseiten bekannt gemacht. Auch über Internetplattformen des Bundes, auf denen etwa im VOL/A-Bereich eine Veröffentlichung stattfindet, wird ein größtmögliches Maß an Transparenz für die Bieter geschaffen. Angesichts der in den Vergabeordnungen zusätzlich bestehender ex-ante und ex-post- Transparenzpflichten darf der Bogen nicht überzogen werden. Weitere Informationspflichten im Unterschwellenbereich bedeuten noch mehr Bürokratie. Dies macht nicht nur keinen Sinn. Den Kommunen fehlt hierfür auch Personal und Geld.

Behörden Spiegel: Sie sind gegen weitere Rechtsmittel im Unterschwellenbereich. Besteht nicht doch Bedarf, dort Wettbewerb herzustellen?

Portz: Wir haben jetzt im VOB-Bereich über 80 Jahre den Rechtszustand wie er ist, ohne dass der Wettbewerb gefährdet wäre. Anders als oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das Vergaberecht im Unterschwellenbereich reines Haushaltsrecht. Hier geht es um die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Hand. Ein zusätzlicher Bieterrechtsschutz im Unterschwellenbereich und damit für über 95% der kommunalen Vergaben würde das Vergaberecht weiter bürokratisieren und schnelle Investitionen hemmen. Nicht der ausgefeilte Individualrechtsschutz, sondern ein entschlacktes Vergaberecht und ein einfaches Verfahren müssen im Vordergrund von Vergaben stehen.

Behörden Spiegel: Was erhoffen Sie sich, was befürchten Sie aus Richtung Europa?

Portz: Wir befürchten eine immer stärkere Fokussierung auf formale Gesichtspunkte und damit verbunden auf den Individualrechtsschutz. Dennoch haben wir die Hoffnung nicht aufgegeben, dass im Zuge der aktuellen Evaluation des EU-Vergaberechts Vereinfachungen  stattfinden. Ein Beispiel könnte etwa ein Mehr an Spielraum für Verhandlungsverfahren und die damit verbundene Aufhebung der Kontaktsperre zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Entscheidend ist, die tradierten Verfahrensinstrumente im Hinblick auf ihre Effizienz und ihren Kosten-Nutzen-Aspekt zu überprüfen.

Behörden Spiegel: Was befürchten Sie?

Portz: Wir befürchten, dass die EU aus überbordender Wettbewerbsorientierung das Ziel einer wirtschaftlichen und sparsamen Beschaffung in den Hintergrund treten lässt. Das Vergaberecht darf nicht länger primär unter formalen und Rechtsschutzgesichtspunkten betrachtet werden. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel: Wie können Auftraggeber an Unternehmen in einem transparenten, aber gleichzeitig effizienten Wettbewerb Aufträge vergeben? Hier ist für beide Seiten mehr Gestaltungsspielraum erforderlich.

Behörden Spiegel: Wie sollten von europäische Seite die gesellschaftspolitischen Komponenten Umwelt, Soziales und Innovation sinnvollerweise gefördert werden, statt den Umweg über das Vergaberecht zu nehmen?

Portz: Diese Aspekte sollten auf der Vollzugsebene mehr gefördert werden. Sinnvoll wären mehr Zertifizierungen nicht nur im Umwelt-, sondern insbesondere im Sozialbereich. Man sieht einem Pflasterstein nicht an, ob er aus indisch-ausbeuterischer Kinderarbeit stammt oder nicht. Solange es daher keine sachgerechten Zertifizierungen gibt, sind jedenfalls die von den Lieferanten abverlangten Eigenerklärungen reiner Etikettenschwindel. Wir dürfen keine Politisierung des Vergaberechts vornehmen und die Vergabestellen dann im Vollzug im Regen stehen lassen.

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