Bund muss Kahlschlag bei der Städtebauförderung zurücknehmen

„Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung löst ein Euro an Städtebaufördermitteln weitere acht Euro öffentliche und private Investitionen, insbesondere beim örtlichen und regionalen Baugewerbe und Handwerk, aus. Vor diesem Hintergrund ist es auch finanziell geradezu kontraproduktiv, wenn der Bund ein sich selbst tragendes und speziell dem Mittelstand zugute kommendes Programm in einem Kahlschlag kürzt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Bei einer Reduzierung der Städtebaufördermittel durch den Bund müssten dringende Zukunftsaufgaben der Städte und Gemeinden, die letztlich allen Bürgern zugute kommen, zurückstehen. Neben dem Stadtumbau ergeben sich insbesondere aus der Schaffung von familien- und altengerechten Gemeinden sowie aus den wachsenden sozialen und ökologischen Problemen (Beispiel: Klimaschutz) aktuelle Herausforderungen an die Stadterneuerung. Diese können nur mit einer starken Städtebauförderung bewältigt werden.

Der kommunale Investitionsbedarf in die örtliche Infrastruktur (Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Straßen, Kanäle etc.) beträgt bis zum Jahre 2020 nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Urbanistik in Berlin ca. 700 Milliarden Euro. „Angesichts dieses Bedarfs wäre es völlig verfehlt, wenn neben dem zum Jahresende 2010 auslaufenden Konjunkturpaket II, mit dem die Kommunen Investitionen insbesondere in die energetische Sanierung ihrer Schulen und Kindergärten vornehmen können, auch noch die Städtebauförderung halbiert wird“, erklärte Landsberg.

„Wir appellieren daher nachdrücklich an den Bund und an die nach der Sommerpause beratenden Haushaltspolitiker, die von Bundesbauminister Ramsauer angekündigte Halbierung bei dem Erfolgsprogramm Städtebauförderung zurückzunehmen. Die Kommunen brauchen langfristig Planungssicherheit. Gleichzeitig fordern wir die Bundesländer auf, den Anteil ihrer Städtebauförderungsmittel zumindest auf dem in der Vergangenheit gegenüber den Kommunen gewährten Niveau beizubehalten und keine Streichungen vorzunehmen“, so Landsberg.

Pressemitteilung Nr. 37/2010

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