Kommunen steht finanzieller Ausgleich für Ausbau der Kinderbetreuung zu

Kommunen steht finanzieller Ausgleich für Ausbau der Kinderbetreuung zu

Mit großer Erleichterung haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in Münster aufgenommen. „Jetzt ist endlich klar: Das Land muss den Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder und die Einführung des Rechtsanspruchs für einjährige Kinder erstatten“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Das Gericht habe festgestellt, dass dem seit 2004 in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ Rechnung getragen werden muss. „Das Gericht hat dafür gesorgt, dass dem Konnexitätsprinzip Geltung verschafft wird. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung“, sagten der Geschäftsführer und die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände. Dieses Prinzip gelte selbst dann, wenn - wie im Fall des Kinderförderungsgesetzes - das Land Aufgaben, die durch den Bund festgelegt werden, einfach an die Kommunen durchreiche. „Das hat eine bundesweite Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Die Länder werden sich in Zukunft genau überlegen müssen, was sie mit dem Bund vereinbaren“, sagten Articus, Klein und Schneider.

„Jetzt muss zügig ermittelt werden, wie hoch der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren tatsächlich ist und wie hoch die Kosten dafür sind. Das ist die Voraussetzung, damit die Mammutaufgabe bewältigt werden kann, den Rechtsanspruch ab 2013 umzusetzen“, so Articus, Klein und Schneider abschließend.

(StGB NRW-Pressemitteilung 26/2010, Münster, 12.10.2010)


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