Europa hat nur mit starken Kommunen eine Chance!

Hochrangige Gäste haben an der Sitzung teilgenommen. So trug der brandenburgische Wirtschafts- und Europaminister, Ralf Christoffers, der gleichzeitig Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Bundesländer ist, zu den aktuellen europapolitischen Themen vor. Bürgermeister Jörg Schröder aus Seelow sowie Karl-Heinz Boßan,  Projektverantwortlicher „Eurodistrict Transoderana EVTZ“, referierten zum Gründungsprozess des Eurodistrictes.
Ferner wurden der ehemalige Europaabgeordnete und Bürgermeister a.D. Dr. Karsten F. Hoppenstedt sowie der ehemalige Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, verabschiedet. Dr. Hoppenstedt amtierte bis dato als Vizevorsitzender des Europaausschusses. Sie scheiden aus Altersgründen aus. Zur neuen Vizepräsidentin wurde Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder aus Rheine/Westfalen gewählt.

   „Wir haben bei unserer Tagung in Beelitz ein umfangreiches Paket an kommunalrelevanten Europathemen bearbeitet. Schwerpunkte bildeten dabei der politische Einfluss der Kommunen auf die EU so z.B. hinsichtlich der Zukunft unserer Stadtwerke vor dem Hintergrund des EU-Binnenmarktes oder den anstehenden Änderungen bei der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand. Zudem wurden viele wichtige fachpolitische Bereiche, bei denen die EU eine zentrale Rolle spielt, wie z.B. bei der Rolle der Kommunen in der EU-Umweltpolitik oder bei der Entwicklung der Städtepartnerschaften“ angesprochen, erläuterten Strunk und Kordfelder die Inhalte der kommunalen Europatagung in Beelitz.

EU-Konzessionsrichtlinie darf kommunale Spielräume und Eigentumsverhältnisse nicht einschränken

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Konzessionsrichtlinie gefährdet die kommunale Daseinsvorsorge. Die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland lehnen die Richtlinie ab, soweit sie in bewährte Strukturen der kommunalen Wasserversorgung eingreift. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat für eine Herausnahme der Wasserversorgung aus der Richtlinie einzusetzen. Auch kommunale Kooperationen und In-House-Geschäfte sind umfassend von einer Ausschreibungspflicht freizustellen.

Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand – Kommunen dürfen durch Reform nicht benachteiligt werden

"Interkommunale Zusammenarbeit ist das Gebot der Stunde", so Strunk. "Und diese darf nicht durch Umsatzsteuerpflichten erschwert oder sogar verhindert werden. Vor allem wegen der angespannten finanziellen Lage vieler Städte und Gemeinden und der demografischen Entwicklungen ist es unverzichtbar, dass die Städte und Gemeinden noch mehr zusammen arbeiten und Aufgaben gemeinsam erledigen.“

Die EU überarbeitet aktuell die europäische Richtlinie zur Umsatzbesteuerung und zur Besteuerung der öffentlichen Hand. Dabei muss aus Sicht der Kommunen klargestellt werden, dass die Zusammenarbeit der Gemeinden bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben nicht durch eine Besteuerung verteuert werden darf. 

Pressemitteilung 33-2013

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