Europäisches Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis

Die Referenten der Veranstaltung. In der Mitte: Miriam Marnich, DStGB (links) und Barbara Beckmann-Roh, SSGT

Die Regelungsfülle und Dynamik des europäischen Beihilfenrechts stellt die kommunale Praxis häufig vor Schwierigkeiten. Dabei stellen sich eine Vielzahl an Fragen: Wann liegt überhaupt ein beihilferelevanter Sachverhalt vor? Welche Regelwerke finden dabei Anwendung? Welche Anwendungs- und Prüfungsschritte gibt es und wie sind die einzelnen Voraussetzungen und Begrifflichkeiten zu verstehen?

Die hohe Relevanz des europäischen Beihilfenrechts für kommunales Verwaltungshandeln hat den Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) dazu veranlasst, in Zusammenarbeit mit der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft am 12. November 2013 eine Informationsveranstaltung in Saarbrücken zum europäischen Beihilfenrecht anzubieten, die sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie von kommunalen Unternehmen richtet. Ziel sollte eine Einführung in die Grundlagen des europäischen Beihilfenrechts sein, um in der täglichen Berufspraxis beihilfenrechtliche Sachverhalte „aufspüren“ und einer rechtlich vertretbaren Lösung zuführen zu können.

Die Geschäftsführerin des SSGT, Barbara Beckmann-Roh, eröffnete die Veranstaltung, die rund 50 Teilnehmern zu verzeichnen hatte und übergab im Anschluss an die drei Referenten. Vertreten waren der Deutsche Städte- und Gemeinde durch Miriam Marnich, die unter anderem für Themen der öffentlichen Dienstleistungen in Europa und Beihilfen zuständig ist, Dr. Nicolas Sondern, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft und Boris Gök, Beihilfereferent beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Miriam Marnich stellte das erst zu Beginn des Jahrs 2012 in Kraft getretene sogenannte  „Almunia-Paket“ für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und seine Bedeutung für die kommunale Ebene in den Bereichen der Daseinsvorsorge vor. Erläutert wurde darüber hinaus der Umgang mit den Schlüsselbegriffen des europäischen Beihilfenrechts und Prüfungs- und Anwendungsschritte für Kommunen.  Dr. Nicolas Sonder referierte über beihilfenrechtliche Sachverhalte in der kommunalen Praxis und Boris Gök, der sich aktuellen Fragen zum Verhältnis zwischen Vergabe- und Beihilferecht und der Bedeutung des sog. „steuerlichen Querverbundes“ widmete. 


Der Vortrag des DStGB „Das „Almunia-Paket“ aus kommunaler Sicht“ steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. 

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