Bundesrat nimmt Stellung zur EEG-Novelle
Der Bundesrat begrüßt das von der Bundesregierung mit der Energiewende angestrebte Ziel des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen. Er hält jedoch den konkret mit dem Gesetzentwurf angestrebten Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von mindestens 35 Prozent im Jahr 2020 vor dem Hintergrund des erneuten Atomausstiegs nicht mehr für ausreichend und fordert einen Anteil von mindestens vierzig Prozent.
Viele der konkreten Änderungswünsche des Bundesrats liegen auf einer Linie mit der Forderung des DStGB nach besseren Rahmenbedingungen für die dezentrale Energieerzeugung. So wird zugunsten der Windenergieerzeugung an Land eine Beibehaltung der geltenden Förderbedingungen, auch bzgl. Repowering, gefordert.
Die zusätzliche Absenkung der Solarstromförderung wird im Sinne der Verlässlichkeit und des Vertrauensschutzes sowie unter Hinweis auf die erst Ende Mai 2011 mit dem Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft getretenen Degressionsvorgaben zurückgewiesen. Insbesondere die Leistungsbegrenzung für Kleinanlagen wird abgelehnt. Zugleich wird eine bessere Nutzung der Potenziale der Freiflächen-Fotovoltaik gefordert.
Im Sinne der entsprechenden DStGB-Position zur Biomasse liegt auch die Forderung des Bundesrats, regional gebotene Beschränkungen des Maisanbaus dem Fachrecht vorzubehalten sowie die Empfehlung, beim Einsatz von Gülle und bei der Auskopplung von Wärme weiterhin auf positive ökonomische Anreize zu setzen. Auch bzgl. der Bioenergie wird die Benachteiligung von Kleinanlagen abgelehnt, um das Erzeugungspotenzial im ländlichen Raum zu nutzen.