Marburg beschließt neue Solarsatzung

Marburg beschließt neue Solarsatzung

Der Verabschiedung der Marburger Solarsatzung geht eine lange Vorgeschichte voraus. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gießen mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: 8 K 4071/08) die Vorgängerregelung für unwirksam erklärt und damit der Kommunalaufsicht des Landes Hessen Recht gegeben (s. hierzu DStGB-Aktuell 3310). Nach Auskunft der Stadt Marburg ist die neue Solarsatzung in enger Anlehnung an die Urteilsgründe des VG Gießen erarbeitet worden. So wird auf Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten verzichtet, da die konkurrierenden bundesrechtlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes insoweit abschließend sind. Die Öffnungsklausel des § 3 Abs. 2 EEWärmeG eröffnet den Ländern jedoch die Möglichkeit, Nutzungspflichten für den Gebäudebestand einzuführen. Das VG Gießen hat § 81 Abs. 2 HBO als eine solche Länderregelung anerkannt, die ihrerseits satzungsrechtliche Regelungen ermöglicht. Den vom VG Gießen monierten Verstößen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip trägt die überarbeitete Solarsatzung Rechnung, indem sie Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m² von der Solarnutzungspflicht befreit. Auch die vom VG Gießen angemahnten Übergangsregelungen sind in der neuen Solarsatzung vorgesehen. Schließlich entfällt die mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbare Befreiungsregelung für besonders große Gebäude, auf denen Solaranlagen besonders effektiv eingesetzt werden können.

(Dr. Simon Burger)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern