Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien unterstreicht Schlüsselposition der Kommunen

Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien unterstreicht Schlüsselposition der Kommunen

Mit der Aufstellung eines NAP erfüllen die EU-Mitgliedsstaaten die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie 2009/28/EG für erneuerbare Energien. In materieller Hinsicht verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten dazu, bis zum Jahr 2020 ihren Bruttoendenergiebedarf zu durchschnittlich zwanzig Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Das Richtlinienziel für Deutschland beträgt 18 Prozent. Aufgrund der Richtlinie ist Deutschland weiterhin verpflichtet, der EU-Kommission einen Aktionsplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie das 18-Prozent-Ziel erreicht werden soll (Ablauf der Umsetzungspflicht am 30.06.2010).

Für die einzelnen Sektoren weist der NAP für das Jahr 2020 einen Anteil von 15,5 Prozent erneuerbarer Energien im Bereich Wärme/Kälte, 38,6 Prozent am Strom und 13,2 Prozent im Verkehr aus. Ingesamt soll der Anteil der erneuerbaren Energien, der aktuell bei zehn Prozent liegt, auf knapp zwanzig Prozent verdoppelt werden. Der NAP übertrifft somit die Sektorziele, wie etwa die bekannte 30-Prozent-Vorgabe beim Stromverbrauch, die sich die Bundesregierung bereits zuvor gesetzt hatte.

Im NAP sind die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien detailliert aufgeführt. Da sich die in der Richtlinie vorgesehene Berichtspflicht auch auf „regionale und lokale Maßnahmen“ erstreckt, hat der DStGB auf Bitte des BMU an der Aufstellung des NAP mitgewirkt. So konnte erreicht werden, dass der Aktionsplan die Schlüsselposition der kommunalen Ebene für den Ausbau erneuerbarer Energien hervorhebt. Im Ergebnis wird auf der EU-Ebene das Bewusstsein für die Bedeutung der Städte und Gemeinden für die Erreichung der EU-Klimaschutzziele gefördert. Konkret haben neben Hinweisen auf DStGB-Projekte wie die Veranstaltungsreihe „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ auch zahlreiche exemplarische Projekte unter Beteiligung von Mitgliedsverbänden des DStGB und einzelner Kommunen Eingang in den NAP gefunden.

Der Aktionsplan sowie weitere Hintergrundinformationen können im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abgerufen werden.

(Dr. Simon Burger)

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