Reduzierung der EEG-Vergütung für Photovoltaik – Gesetzgebungsverfahren eingeleitet
Hauptbestandteil des Artikelgesetzes ist die Senkung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen durch Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gegenüber den Eckpunkten, die das Bundeskabinett aufgrund der Einigung der beiden Bundesminister Röttgen und Rösler bereits beschlossen hatte (s. hierzu DStGB Aktuell 09/2012), sieht der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/8877) die folgenden Änderungen vor:
- Die geplante Einmalabsenkung der Vergütungssätze soll nicht zum 9. März, sondern erst zum 1. April in Kraft treten.
- Die Übergangsvorschrift für Freiflächenanlagen soll ausgeweitet werden. Für Freiflächenanlagen, die vor dem 1. Juli in Betrieb gehen, gilt die bisherige Rechtslage, wenn sie sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden, dessen Aufstellung vor dem 1. März 2012 beschlossen worden ist.
- Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur kurzfristigen Anpassung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen soll auf ein Handeln für sechs Monate befristet und im Gegenzug ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages ausgestaltet werden (§ 64h EEG).
- Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Übertragung des Marktintegrationsmodells auf andere erneuerbare Energien soll der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfen (§ 64g EEG).