Solarförderung wird in zwei Schritten gekürzt

Solarförderung wird in zwei Schritten gekürzt

Ursprünglich sollte die Förderung schon von April an vermindert werden. Zuletzt war die Kürzung für den 1. Juli geplant. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) vom 23.03.2010 (BT-Drucks. 17/1147) hervor, auf den sich die Koalitionsfraktionen geeinigt hatten. Anfang Juni hat der Bundesrat bei der Beratung über den Gesetzesbeschluss den Vermittlungsausschuss von Bund und Länder angerufen. Der Bundesrat kritisiert insbesondere die Höhe der vom Bundestag geplanten Kürzung der Solarförderung (siehe DStGB-Aktuell v. 7.6.2010).

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in der Sitzung am 5. Juli auf einen Kompromiss bei der Kürzung der Solarförderung verständigt (Drucks. 17/2402). Nach dem Vermittlungsergebnis wird die Förderung für Dachflächenanlagen rückwirkend zum 1. Juli zunächst nur um 13 Prozent reduziert, die von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen (ehemalige Militär- und Industriestandorte) um acht Prozent sowie Anlagen auf sonstigen Freiflächen wie in Gewerbegebieten um zwölf Prozent. In einem zweiten Schritt wird die Einspeisevergütung dann vom 1. Oktober an um weitere drei Prozent gekappt. Rechnerisch fällt die Kürzung also nur um 15,7 Prozent. Es bleibt bei der geplanten Streichung der Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen.

Umweltminister Norbert Röttgen erklärte, mit der neuen Regelung gebe es Sicherheit für Investoren und Unternehmer. Auch die Verbraucher hätten „nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt“. Röttgen nannte die Absenkung überfällig. Die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen habe sich immer weiter geöffnet. „Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt“, sagte er. Den Grünen ging die Kürzung hingegen zu weit.

Nach Berechnungen des Umweltministeriums können Investoren je nach Größe und Art der Anlagen auch nach der 16-Prozent-Absenkung der Einspeisevergütung noch Renditen zwischen 7,5 und 17,5 Prozent erzielen. Die sind dann für zwanzig Jahre garantiert. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vermittlungsergebnis formell noch zustimmen.

Die Förderung sowie deren angedrohte Kappung haben zu einem starken Bauboom für Solaranlagen geführt. Im vergangenen Jahr war die installierte Kapazität mit 3800 Megawatt gegenüber dem Vorjahr annähernd verdoppelt worden. In diesem Jahr erwartet das Ministerium einen Zubau von 6000 Megawatt, andere Fachleute rechnen mit noch mehr. 2009 mussten die Stromkunden mehr als acht Milliarden Euro als Umlage zum Ausbau erneuerbarer Energien zahlen. In Solarstrom floss mehr als die Hälfte des Betrags, obwohl Solarstrom nur ein Prozent zur Versorgung beitrug.

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