Öffentliches Gut der Wasserversorgung nicht gefährden

Quelle: BMU

„Es ist kontraproduktiv, wenn am Tag des Wassers die Bedeutung dieses öffentlichen Guts für die Menschen einerseits zu Recht herausgestellt wird, andererseits aber durch die neue EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie die Gefahr besteht, dass die bewährten kommunalen Strukturen in Deutschland durch verstärkte Ausschreibungspflichten und damit durch nicht gewollte Privatisierungen ausgehöhlt werden“, erklärte Landsberg.


Das komplette Statement von Dr. Gerd Landsberg zur geplanten EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ist nachfolgend wiedergegeben:

„Das Vorhaben der EU, im Bereich der Dienstleistungskonzessionen eine Richtlinie einzuführen, birgt die Gefahr, bewährte kommunale Strukturen insbesondere im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland auszuhöhlen. Die darin vorgesehenen verstärkten Ausschreibungspflichten erzeugen lediglich unnötige Bürokratie. Gerade die Wasserversorgung in Deutschland ist dezentral und kleinteilig organisiert, sodass es an einem entsprechenden grenzüberschreitenden Binnenmarkt fehlt. Damit müssten die Städte und Gemeinden zwar zeit- und kostenintensive EU-weite Ausschreibungsverfahren vornehmen, die unter dem Strich für den EU-Binnenmarkt jedoch nicht relevant sind. Hiervon profitieren im Ergebnis nur Rechtsanwälte und Berater.
 
Die Kommission, die die geplante Einführung der Richtlinie mit vermeintlich schwerwiegenden Verzerrungen des EU-Binnenmarktes begründet, hat bis heute hierfür keine Belege liefern können. Auch existiert keine Regelungslücke, wie behauptet wird. Denn schon heute ist dieser Bereich kein rechtsfreier Raum, sondern es gelten die Grundsätze des EU-Rechts und damit das Gebot der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen des aktuellen Trilog-Verfahrens im EU-Ministerrat nachdrücklich für eine Herausnahme originärer Aufgaben der Daseinsvorsorge - insbesondere der Wasserversorgung und Notfall-Rettungsdienstleistungen - aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie einzusetzen. Die kommunale Verantwortung bei der Wasserversorgung gewährleistet hohe Qualität im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und ist deswegen schützenswert. Gerade Wasser ist kein normales Wirtschaftsgut, sondern als öffentliches Gut lebensnotwendig für die Bürger. Die ureigenen kommunalen Leistungen sind ihrer Natur nach anders zu beurteilen als etwa der Betrieb eines Parkplatzes.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden die Städte und Gemeinden künftig zudem noch viel mehr auf Kooperationen mit anderen Kommunen setzen, um ein ausreichendes Angebot für die Menschen vor Ort vorhalten zu können. Dieses ist kein deutsches Phänomen, sondern betrifft viele europäische Länder wie beispielsweise auch Polen. Die geplante Richtlinie muss daher auch eine umfassende Freistellung interkommunaler Kooperationen von der Ausschreibungspflicht vorsehen.
Wir brauchen jetzt eine Versachlichung der zum Teil sehr emotional geführten Debatte, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürgern zu praxistauglichen Ergebnissen zu gelangen.“

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