Rechtsanspruch auf Krippenplatz weitgehend gesichert

Im Kindergartenjahr 2013/2014 werden nach Angaben der Länder über 810.000 Plätze vorhanden sein. Damit wird die gesetzte Zielmarke von 780.000 Plätzen übertroffen. Obwohl die Bedarfe der Eltern weitgehend gedeckt werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere in einigen Großstädten und Ballungszentren Lücken bei der Kinderbetreuung bestehen. „Wo Plätze kurzfristig fehlen, werden die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Eltern nach individuellen Lösungen suchen und sich bemühen, Alternativen anzubieten, wie zum Beispiel Platzangebote in angrenzenden Stadtteilen oder in Spielgruppen", so Landsberg. Auch wenn Städte und Gemeinden so vielen Eltern wie möglich ihren Betreuungswunsch erfüllen möchten, ist dies zum 1.August nicht flächendeckend möglich. Der Rechtsanspruch erstreckt sich nämlich nicht auf einen bestimmten Platz in einem bestimmten Viertel. Wenn kein Platz in einer Kindertageseinrichtung frei ist, müssen die Eltern auch eine Tagesmutter akzeptieren, bzw. kurze Fahrzeiten in Kauf nehmen. Landsberg appelliert an Eltern und Kommunen nach individuellen Lösungen zu suchen und Klagen zu vermeiden.

Der DStGB stellt noch einmal ausdrücklich fest, dass der Rechtsanspruch sowohl durch einen Platz in der die Kindertagespflege als auch in einer Kindertageseinrichtung erfüllt werden kann. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezieht sich lediglich auf vorhandene freie Plätze.

Der Bedarf an Erzieherinnen und Erzieher ist für den DStGB weiterhin ein Problem beim weiteren Krippenausbau. Um kurzfristige Engpässe zu beheben, müssen der Quereinstieg in den Erzieherberuf und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Fachkräfte erleichtert werden.

Landsberg weist ausdrücklich darauf hin, dass auch nach dem 1. August 2013 der Ausbau der Kindertagesbetreuung weitergehen wird. Mit immer mehr qualitativ ansprechenden Betreuungsangeboten steigt in vielen Städten und Gemeinden die Nachfrage. Die Zahl der jungen Mütter, die nach einer Babypause schnell wieder arbeiten wollen, wird weiter ansteigen. Um die geschaffenen Betreuungsplätze zu erhalten und weiter auszubauen, sind weitere finanzielle Mittel des Bundes und der Länder notwendig. Insbesondere die Länder müssen ihrer Finanzierungspflicht nachkommen. Das gebietet das Konnexitätsprinzip, zu dem sich die Länder in ihren Verfassungen bekannt haben.

Für die Kommunen wird auch in Zukunft der weitere Ausbau der Kinderbetreuung hohe Priorität haben und erhebliche Finanzmittel binden. Die gerade im Wahlkampf von Teilen der Politik geforderte Abschaffung der Kita-Beiträge ist ein falsches Signal. Geringverdiener müssen ohnehin keine Elternbeiträge zahlen. „Die rund 3 Mrd. Euro Einnahmen/jährlich brauchen die Städte und Gemeinden dringend, um eine gute Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Qualität weiter zu verbessern", so Landsberg abschließend.


DStGB-Pressemitteilung Nr. 43/2013

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