Überproportionale Belastung der Kommunen vermeiden

Quelle: Daniel Labs/pixelio.de

So ist eine pauschalierte Beitragsbemessung und damit auch eine Verwaltungsvereinfachung denkbar. Bereits im Verfahren haben die kommunalen Spitzenverbände kritisch angemerkt, dass die Neuregelung im Einzelfall zu Mehrkosten führen könne. Das konkrete Ausmaß und der hohe Beratungs- und Organisationsbedarf für die Umstellung wird nun mit Kostensteigerungen, teilweise um das zehn- bis dreizehnfache, deutlich. Das widerspricht dem ursprünglichen Ziel der Reform mit dem verbindlichen Bekenntnis zur Aufkommensneutralität für Privathaushalte, Unternehmen und für die öffentliche Hand.

"Wenn Sie in einen Drogeriemarkt gehen, hören Sie da Musik“, erklärt Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, dem Magazin FOCUS Online (Artikel auf www.fokus.de). „In einem Ordnungsamt dagegen hören Sie nichts. Insofern haben wir da schon eine Sonderstellung verdient.“ Der DStGB prüft daher einen Reformvorschlag. Dieser Vorschlag sieht unter anderem vor, dass eine Kommune mit ihrer Kernverwaltung als eine einzige Betriebsstätte gilt. Die Kernverwaltung umfasst im Grunde die wichtigsten administrativen Bereiche der Stadt, etwa Standesamt, Einwohnermeldeamt und die Dezernate. „Das werden wir als Vorschlag eruieren lassen“, sagt Landsberg. „Ich bin ziemlich optimistisch, dass die Probleme noch in diesem Jahr angegangen werden“, so Landsberg gegenüber FOCUS Online.

Die Umstellung auf die neue Beitragsbemessung hat bei den Kommunen einen enormen Beratungs- und Organisationsbedarf ausgelöst. Unsicherheiten bei den Städten und Gemeinden sind dabei jedoch nicht als Boykott zu verstehen. Das vollständige Statement gegenüber "Handelsblatt-Online" kann hier heruntergeladen werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seiner Dokumentation Nr. 109 „Von der Gerätegebühr zur Betriebsstättenabgabe“ einen  Fragen- und Antwortkatalog herausgegeben, der den Kommunen insbesondere die Erfüllung ihrer Auskunftspflichten gegenüber der GEZ zu erleichtern soll.

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