Neuer Rundfunkbeitrag verursacht deutliche Mehrbelastung für bürgernahe Verwaltungen
Die Hauptgeschäftsführer der beiden Verbände, Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg erklärten heute in Berlin: „Die nun bei den Städten und Gemeinden eingehenden Beitragsbescheide bestätigen die Befürchtung einer überproportionalen Belastung der kommunalen Haushalte. Anders als in Privathaushalten, wo pro Wohnung ein Beitrag fällig wird, müssen die Kommunen jetzt ihre Beiträge entsprechend der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge bezahlen. Das ist deutlich teurer als bislang und nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Je dezentraler und bürgernäher eine Stadtverwaltung organisiert ist, desto drastischer ist mit dem neuen Rundfunkbeitrag der Kostenanstieg – teilweise beträgt er das 13fache der bisherigen Kosten. Dieses Geld fehlt den Kommunen bei anderen, dringlichen Aufgaben.“
Nach Rückmeldungen aus den Mitgliedskommunen des Städtetages und des Gemeindebundes führt die Umstellung zu einer nicht zu rechtfertigenden Mehrbelastung der Kommunen. Articus und Landsberg sehen darin einen grundlegenden Widerspruch zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der gesetzlichen Grundlage des neuen Finanzierungssystems. Dieser enthält das verbindliche Bekenntnis zur Aufkommensneutralität, auch im Verhältnis zwischen Privathaushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Die zur Überprüfung der Aufkommensneutralität vorgesehene Evaluation nach zwei Jahren wollen die kommunalen Spitzenverbände allerdings wegen der hohen Mehrbelastungen nicht abwarten, so Articus und Landsberg: „Die Bundesländer, die den Staatsvertrag als Landesgesetze in Kraft gesetzt haben, waren sich der gravierenden Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte offensichtlich nicht bewusst. Das Thema gehört daher kurzfristig auf die Agenda der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder.“
Die beiden kommunalen Spitzenverbände stimmen zwar der geräteunabhängigen Beitragsbemessung grundsätzlich zu. Nach ihrer Einschätzung profitieren aber allenfalls die Rundfunkanstalten von dem erhofften Bürokratieabbau, während die Umstellung bei den Kommunen einen enormen Beratungs- und Organisationsbedarf auslöst und personelle Kapazitäten bindet. Articus und Landsberg fordern daher eine pauschalierte Beitragsbemessung bei den Kommunen: „Von einer Verwaltungsvereinfachung würden alle Beteiligten profitieren. Zugleich müssen die kommunalen Beiträge deutlich gesenkt werden, denn die Städte und Gemeinden nutzen ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum, sondern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls.“
(Gemeinsame Pressemitteilung 0513)
Kontakt:
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Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225