Medienbildung in Lehrplänen verankern

Kaum ein Arbeitsplatz ist heute noch ohne IT vorstellbar. „Digitale Medien prägen nahezu alle Lebensbereiche. Schulen, die junge Menschen auf das Leben vorbereiten sollen, müssen hierauf reagieren“, erläuterte Dr. Christiansen. Schulische Medienbildung ist das Lernen mit Medien und das Lernen über Medien. 

Es gibt in Deutschland viele gute Projekte, insbesondere dort, wo sich Lehrerinnen und Lehrer engagieren. Umfang und Grenzen der Medienbildung einschließlich der Finanzierung können aber nicht der einzelnen Schule und dem jeweiligen Schulsachaufwandsträger Kommune und deren finanziellen Möglichkeiten überantwortet werden. Dies würde der Bildungsgerechtigkeit widersprechen. Vielmehr stehen die Länder im Rahmen ihrer Verantwortung für das Bildungswesen in der Pflicht, die Medienbildung in den Lehr- und Bildungsplänen zu verankern und die Finanzierung der notwendigen IT-Struktur sicherzustellen. „Mit den bisherigen Kosten für Bücher und herkömmliche Lernmittel ist dies nicht vergleichbar“, stellte Christiansen klar. Der notwendige pädagogische Standard bedarf einer ausreichenden Finanzierung. Hier stehen die Länder in der Pflicht, die Kommunen werden ebenfalls ihren Beitrag leisten.

Nach Auffassung des Ausschusses müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die qualifizierte Vermittlung von Medienkompetenzen setzt eine solide medienpädagogische Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte voraus.
  • Bund und Länder müssen einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von digitalen Inhalten und Medien im Unterricht schaffen.
  • Die unterschiedlichen Lernorte in der kommunalen Bildungslandschaft müssen im Rahmen einer digitalen Bildungsstrategie vernetzt werden.

Grundvoraussetzung ist, dass Deutschland flächendeckend über eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur verfügt. Der Ausschuss erwartet deshalb von der Bundesregierung, die Ankündigungen des Koalitionsvertrages umzusetzen und bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen und dabei vorrangig unterversorgte Gebiete zu berücksichtigen. Der Bund sollte sich ein Beispiel am Freistaat Bayern nehmen, der für den Breitbandausbau ein Förderprogramm von 1,5 Mrd. Euro aufgelegt hat. „So ein Förderprogramm brauchen wir auch auf Bundesebene“, betonte Christiansen abschließend.

(Bild: © verkoka - Fotolia.com)

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