Nutzung von E-Fahrzeugen fördern Verkehrswende einleiten!

Foto: Georg Sander / pixelio.de
Foto: Georg Sander / pixelio.de.

Anlässlich der heutigen Anhörungen im Bundestag zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG) begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Absicht, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Fahrzeugen zu verbessern.

Die Städte und Gemeinden haben ein großes Interesse daran, dass die Emissionen des Straßenverkehrs sinken. Weniger Schadstoffe und weniger Lärm bedeuten mehr Lebensqualität. Dafür eignen sich besonders E-Fahrzeuge. Der Pkw-Verkehr in Deutschland verursacht derzeit rund 14 % der gesamten deutschen CO2 -Emissionen. Die Schadstoffe an der Quelle zu reduzieren ist die beste Lösung. Die Elektromobilität ist nachhaltig, schadstoffarm und Ressourcen schonend. Sie trägt dazu bei, durch den Verkehr verursachte Feinstaub- und Schadstoffbelastungen sowie Lärm in den Städten und Gemeinden zu reduzieren.

Die Förderung der E-Mobilität sollte Baustein einer umfassenden Verkehrswende in Deutschland sein. Die Kommunen sind ein wesentlicher Akteur dabei. Schon heute bieten die Kommunen elektrischen Nahverkehr mit Trams und Bahnen an, sie verbessern die Bedingungen für den Radverkehr mit seinen steigenden Anteilen von Pedelecs und E-Bikes. Wir sollten insbesondere Anreize schaffen, dass der örtliche Lieferverkehr in den Innenstädten mit Elektrofahrzeugen durchgeführt wird. Das reduziert die Feinstaubbelastung mehr, als die mit großem Verwaltungsaufwand eingeführten Umweltzonen. Kostenlose Parkplätze, erleichterter Zugang in die Fußgängerzonen zur Anlieferung und die Benutzung von Busspuren wären gerade für das Handwerk ein attraktiver Anreiz.

Die im Elektromobilitätsgesetz vorgesehen Erleichterungen für die Nutzer von E-Fahrzeugen sind aus kommunaler Sicht grundsätzlich geeignet, deren Verbreitung zu fördern. Allerdings kann die Einräumung bestimmter Privilegien immer nur auf der Grundlage der konkreten Verhältnisse des Verkehrsraumes vor Ort getroffen werden. Deshalb muss es in die Kompetenz der Städte und Gemeinden fallen, Privilegien zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für den Ladevorgang, beim Parken, bei der Benutzung von Busspuren sowie Ausnahmen von Durchfahrverboten selbst anzuordnen und wieder aufzuheben.

Die Einräumung von Vorteilen für E-Fahrzeuge im Rahmen des EmoG kann dabei nur der Anfang sein. Um das Potenzial der E-Mobilität für die Kommunen zu erschließen, müssen weitere Schritte folgen. Dazu gehört eine dezentrale Förderung von E-Auto-Flotten der öffentlichen Hand, aber auch im Bereich des Lieferverkehrs, der Pflegedienste, der Taxiflotten und des Car-Sharings. Die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung vorgeschlagene Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge weist in die richtige Richtung.

Elektromobilität ist auch eine große Chance für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Deutschland gilt weltweit auch als erfolgreiches Autoland. Die deutsche Autoindustrie – wie auch die zahlreichen Zulieferbetriebe – sind ein bedeutender Arbeitgeber mit großem Innovationspotential.

In den Mobilitätskonzepten der Zukunft – das gilt insbesondere für die Megastädte in Asien und Amerika – spielt die Elektromobilität eine entscheidende Rolle. Wenn der Exportweltmeister Deutschland sich auf diesem Markt etablieren will, muss er zeigen, dass diese Mobilitätsform sich auch in Deutschland bewährt und eine Zukunft hat.

Der DStGB hat ein Positionspapier „Elektromobilität vorantreiben“ veröffentlicht, das unter www.dstgb.de im Bereich „Positionspapiere“ abrufbar ist. 

(Stand: 03./04. Februar 2015)

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