Verhandlungen mit Augenmaß erforderlich

Mit Blick auf die heute beginnenden Tarifverhandlungen für die rund 2,14 Mio. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Kommunen einschließlich ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie der rund 140.000 Beschäftigten des Bundes warnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor überproportionalen Tarifsteigerungen.

Unstreitig sind die Beschäftigten in den Kommunen die tragende Säule für eine effektive und bürgernahe Verwaltung. Gerade bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise leisten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hervorragende Arbeit, die oft viel zu wenig gewürdigt und wertgeschätzt wird. Zu dieser Wertschätzung gehört auch das Anliegen nach einer angemessenen Lohnerhöhung.

Die Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifrunde sind aber nicht darstellbar und überfordern die finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden. Die Finanzlage der  Kommunen ist nach wie vor angespannt. Die Schuldenlast ist trotz der unstreitigen Hilfen des Bundes auf 145 Mrd. Euro angewachsen. Die Kassenkredite sind mit rund 52 Mrd. Euro auf einem Rekordhoch. Die unzureichende Finanzausstattung begrenzt die kommunalen Spielräume und verlangt von den Tarifparteien Augenmaß bei den Verhandlungen, zumal die Personalausgaben mit 58,3 Milliarden Euro (2014; Kommunalfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes)) auch der mit Abstand größte Ausgabenblock sind. Der Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst mit rund 315 Mio. Euro aus dem Jahr 2015 ist noch nicht einmal eingerechnet.

Allein die Erhöhung der Tabellenentgelte um 6% wird die Kommunen jährlich zusätzlich um rund 5,6 Mrd. Euro belasten (ein Prozent Erhöhung würde etwa 900 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten). Hinzu kommen die weiteren Forderungen für Auszubildende und die Entgeltordnung.
Unverhältnismäßige Mehrkosten müssten die Kommunen durch die weitere Streichung freiwilliger Leistungen, höhere Gebühren und Steuern ausgleichen. Auch weitere Privatisierungen sind vorprogrammiert. Alle diese Maßnahmen widersprechen den Bürgerinteressen, die die Sicherung der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand wünschen. Auch würden die Bemühungen der Kommunen, zum Abbau der Arbeitsverdichtung Personal neu einzustellen, konterkariert.

Es ist zwar richtig, dass die Beschäftigten nicht für die Haushaltsmisere der Kommunen verantwortlich sind, und sie erwarten zu Recht eine Beteiligung am aktuellen Wirtschaftsaufschwung. Allerdings liegen die Forderungen weit über der aktuellen Inflationsrate und könne deshalb auch nicht mit deren Ausgleich begründet werden. Die Forderungen der Gewerkschaften gehen darüber hinaus weit über die anderer Tarifbereiche hinaus. Seit 2007 sind die Tariflöhne des öffentlichen Dienstes schneller gestiegen als in den übrigen Tarifbereichen. Auch den von den Gewerkschaften behaupteten Nachholbedarf, insbesondere in den unteren Lohngruppen, gibt es in dieser Form nicht.

Wir müssen sicherstellen, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt. Die Attraktivität zeigt sich allerdings nicht nur in der Besoldung, sondern auch in guten Rahmenbedingungen, wie z.B. sichere Arbeitsplätze, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Gesundheitsmanagement, Weiter- und Fortbildung sowie interessante, gemeinwohlorientierte Aufgabenstellungen. Die vielfältigen Maßnahmen des Personalmanagements in den Städten und Gemeinden kosten ebenfalls Geld, kommen aber den Beschäftigten direkt zu gute.

Die Kommunen können den demografischen Wettbewerb mit der Privatwirtschaft ohnehin nicht über Lohnsteigerungen gewinnen. Die Privatwirtschaft kann immer höhere Abschlüsse akzeptieren, da sie in Krisenzeiten auch schneller entlassen, oder Arbeitsplätze zu Niedriglöhnen anbieten kann. Nur gut jeder zweite wird in der Privatwirtschaft überhaupt nach Tarif bezahlt.

Die Tätigkeit in einer Kommune bietet für viele Beschäftigte die Möglichkeit, bei einem gemeinwohlorientierten Dienstleister tätig zu sein. Dies schließt den Wunsch nach angemessenen Gehaltssteigerungen nicht aus, jede Erhöhung muss sich aber im Rahmen des Finanzierbaren handeln.

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund starten am 21. März 20126 in Potsdam. Für den 11./12. April und 28./29. April sind weitere Verhandlungstermine vereinbart. Die Tarifverhandlungen betreffen rund 2,14 Mio. Beschäftigte in den Kommunen einschließlich der wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie rund 140.000 Tarifbeschäftigte des Bundes. In den Verwaltungen der Kommunen gibt es rund 1,2 Mio. Tarifbeschäftigte. Die Zahl der tarifgebundenen Beschäftigten im Geltungsbereich der Tarifverträge der VKA Ist seit 2005 kontinuierlich von 1,99 Mio. auf 2,14 Mio. gestiegen.


Aktuelle Informationen und Material zu den Tarifverhandlungen finden ist im DStGB-Schwerpunkt "Tarifverhandlungen 2016".

Berichterstattung RP Online "Beamte fordern mehr Geld wegen Mehrbelastung Flüchtlinge" 

Berichterstattung in der FAZ "Verdi auf Konfrontationskurs"

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