„Wir sehen die Notwendigkeit für echte Reformen des Sozialstaats, des Gesundheitssystems, der Pflege und auch der Rentenversicherungen. Was jetzt jedoch vorgelegt worden ist, würde dazu führen, dass die Kommunen abermals als Ausfallbürge für Defizite aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herhalten müssen. Wichtig wäre, dass der Bund im Rahmen der GKV-Stabilisierung zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Grundsicherungsempfänger vollständig übernimmt. Darüber hinaus sehen wir die Gefahr, dass die wirtschaftliche Stabilität, die für die notwendige Krankenhausreform notwendig ist, langfristig gefährdet wird und die Reformziele dadurch verfehlt werden“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, Bürgermeister Frank Buß, Plochingen, anlässlich der Frühjahressitzung des Ausschusses in Mosbach.
Um Versorgungssicherheit in der Fläche zu gewährleisten und ein verlässlicher und guter Arbeitgeber zu sein, müssen die Krankenhäuser die notwendigen Mittel für den Betrieb erwirtschaften können. „Wir brauchen Effektivität im Gesundheitssystem und dabei brauchen wir eine gute Krankenhausinfrastruktur, um die Versorgung in der Fläche sicherzustellen “, betonte Buß.
Das GKV-Stabilisierungsgesetz, aber auch weitere gesundheitspolitische Vorhaben der Bundesregierung, wie die Pflegereform und die Krankenhausreform konnte der Ausschuss mit der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, diskutieren und ihr die kommunalen Positionen darlegen. „Es ist gut, dass sich die Bundesministerin hier Zeit für die Diskussion mit der kommunalen Familie nimmt. Eine gute Pflege- und Gesundheitsinfrastruktur und der Fokus auf Prävention gelingen nur mit den Kommunen“, stellte Buß fest.
Mit Blick auf die notwendigen Reformen des Sozialstaates diskutierte der Ausschuss über die Ergebnisse der Sozialstaatskommission. Diese hat gezeigt, dass Bund, Länder und Kommunen bei einem gemeinsamen Ziel auch viele Dinge erreichen können. Dies muss nun in den Folgeprozessen, die nicht nur die organisatorischen, sondern auch die finanziellen Fragen zwischen den staatlichen Ebenen klärt.
„Wir haben einen Vorschlag gemacht, wie man die Kostentragung zwischen den staatlichen Ebenen neu aufteilt und die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten könnte. Bund und Länder sind als Gesetzgeber in der Pflicht auch die finanziellen Folgen der Sozialgesetze vollumfänglich und dynamisiert zu übernehmen. Sollte dies nicht geschehen, muss der Gesetzgeber sich auf der Ausgabenseite die Leistungsgesetze anschauen“, so Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGB.
