Bundesregierung beschließt immissionsschutzrechtliche Privilegierung von Kinderlärm

Aus diesem Anlass hat am gleichen Tag der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, gegenüber der Passauer Neuen Presse das nachfolgend wiedergegebene Statement abgegeben:

„Kinderlärm ist Zukunftsmusik

Die Städte und Gemeinden in Deutschland wollen – wie vom Gesetzgeber erwartet – den Ausbau der Kinderbetreuung weiter vorantreiben, um den Rechtsanspruch, der ab 2013 gilt, zu erfüllen.

Wir erleben eine beängstigende Streitlust und Prozessfreude von Nachbarn, die Kinderlärm nicht als Zukunftsmusik empfinden, sondern als lästige Störung und vor Gericht ziehen. Jeder will den Kindergarten um die Ecke, aber nicht in direkter Nachbarschaft. Wir unterstützen deshalb nachdrücklich die gesetzlichen Änderungen, wonach Abwehransprüche weitgehend ausgeschlossen werden.

Natürliche Kindergeräusche sind prinzipiell etwas anderes als der Lärm von Autos, Baggern oder Fabriken. Wir müssen die Rahmenbedingungen für Kinder verbessern, denn ohne sie wird unsere Gesellschaft keine Zukunft haben. Dafür müssen auch ruhebedürftige Senioren Verständnis haben, zumal Kindergärten in der Regel nur bis zum frühen Abend betrieben werden. Einen Konflikt „alt gegen jung“ sollte man in diesem Zusammenhang nicht herbeireden.“

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