Windenergie

Windenergie und Artenschutz: Bund legt Eckpunkte für vereinfachte Verfahren vor

Ziel der vorgeschlagenen Regelungen ist es, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards Windenergieanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen. Dies bilde eine wichtige Voraussetzung, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Regelungen sollen insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte getroffen werden:

  • Die Schaffung bundeseinheitlicher Standards für die Prüfung und Bewertung, inwiefern eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte Signifikanzprüfung). Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll es dafür eine bundeseinheitliche Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten sowie artspezifischer Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz geben.
  • Außerdem sind Vereinfachungen für den Gebrauch der artenschutzrechtlichen Ausnahme bei Genehmigung von Windenergieanlagen an Land geplant.
  • Der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Anlagen (sog. Repowering) soll erleichtert werden. Dafür ist es geplant, bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutz-recht zu überführen und die zeitaufwendige Alternativenprüfung vielfach entfallen zu lassen.
  • Schlussendlich sollen Windenergieanlagen grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein, bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der jeweiligen Landesflächen erfüllt ist.

Anmerkung des DStGB

Der zügige Ausbau Erneuerbarer Energien ist angesichts der Folgen des Ukraine-Kriegs dringlicher denn je. Doch gerade der Ausbau der Windenergie stocktsowohl auf Planungs-, als auch auf der Genehmigungsebene deutlich. Das Eckpunktepapier von BMUV und BMWK ist ein erster Schritt zur Befriedung des Zielkonflikts von Windenergievorhaben mit dem Natur- und Artenschutz.

Insbesondere die Schaffung bundeseinheitlicher Maßstäbe für die Frage des signifikanten Tötungsrisikos sowie der artenschutzrechtlichen Ausnahme kann die Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren deutlich steigern. Erforderlich sind praxisgerechte Vereinfachungen für Kommunen und Genehmigungsbehörden, um diese nachhaltig zu entlasten.

Auch die nur kurz erwähnten Maßnahmen für das sog. Sommerpaket, wie zum Beispiel Verbesserungen im Hinblick auf Drehfunkfeuer und Wetterradare sowie die Ausweisung von Tiefflugkorridoren und beim Denkmalschutz sind wichtig. Die Betonung einer besseren personellen und technischen Ausstattung von Behörden und Gerichten ist ebenfalls begrüßenswert.

Lückenhaft bleibt das Papier jedoch im Hinblick darauf, wie auch Planungsverfahren in Zukunft vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Der Arten- und Naturschutz beansprucht bei der Windenergieplanung umfangreiche personelle und zeitliche Ressourcen, da bereits auf der Planungsebene detaillierte Untersuchungen stattfinden. Werden die bisherigen und vielfach beklagten Vorgehensweisen beibehalten, wird sich die Dauer von Planungsverfahren kaum reduzieren lassen. Insoweit kommt es auf die weiteren gesetzgeberischen Vorschläge hierzu an, die der Bund für das sog. Sommerpaket angekündigt hat.

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