Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet. Zunächst einmal erschien es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Zum zweiten wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.

Die Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Im Vertrag von Maastricht wurden fünf derartige Bereiche genannt : wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Im Vertrag von Amsterdam wurde diese Liste um fünf weitere Bereiche ergänzt - Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr - und deckt nun den größten Teil des Tätigkeitsbereichs der EU ab.

Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.

Die Arbeit des Ausschusses richtet sich an drei Grundsätzen aus:

  • Subsidiarität
    Dieses Prinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des AdR in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.

  • Bürgernähe
    Sämtliche Ebenen sollen sich um 'Bürgernähe' bemühen, indem sie ihre Arbeit vor allem transparent gestalten, damit die Bürger genau wissen, wer wofür zuständig ist und an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können.

  • Partnerschaft
    Die Zusammenarbeit der gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa - jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sein.


Quelle: Homepage des Ausschusses der Regionen

yAQp

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.