Unzuverlässigkeit stets bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 22.10.2014 entschieden, dass ein Waffenbesitzer, der in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch macht, im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. „Vorsichtig und …
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