Bund plant Maßnahmen gegen potenzielle Dschihad-Terroristen

Damit werden die Hürden gesenkt, der Finanzierung des Terrorismus strafrechtlich zu begegnen. Zudem sollen Reisen von islamistischen Selbstmordattentätern in Kriegsgebiete weitergehend unter Strafe gestellt werden. Während der Bundesjustizminister die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ablehnt, mehren sich in Bund und Ländern die Stimmen, die dies befürworten. Der DStGB hält es für sinnvoll, Rechtslücken im Bereich des Anti-Terrorrechts unter Wahrung der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben sowie im weitgehenden Einvernehmen mit den ebenso von Dschihad-Terroristen bedrohten westlichen Staaten zu schließen.

Vor allem aus Kreisen der Rückkehrer aus Kampfgebieten wie Syrien und Irak drohen Gefahren für die Sicherheit in Deutschland. Die Bundesregierung will nun das Reisen der Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, erschweren. Durch das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes und zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises stünde der Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland entgegen, dass ihnen zuvor der Personalausweis abgenommen und durch ein Ersatz-Personalausweis (mit Ausreise-Sperrvermerk) ausgetauscht würde. Dadurch wären die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen für bis zu drei Jahre nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments, könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden. Der Gesetzentwurf steht auf der Website des Bundesinnenministeriums www.bmi.bund.de zum Download zur Verfügung.

Das von Bundesjustizminister Maas ankündigte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus soll unter anderem zwei Änderungen des Strafgesetzbuchs beinhalten:

  • Paragraf 89 c neu Strafgesetzbuch stellt auch die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen durch geringfügige Spenden unter Strafe. Dies ging bei der schon bisher strafbaren Beihilfe zu einer Terrorstraftat (§ 89 a Absatz 2 Nummer 4) nur, wenn jemand "nicht unerhebliche Vermögenswerte" zur Begehung von solchen Straftaten "sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt". Der neue § 89 c verzichtet auf das Tatbestandsmerkmal "nicht unerhebliche" Vermögenswerte. 
  • § 89 a Abs. 2 Nr. 4 neu Strafgesetzbuch betrifft Reisen zur Beteiligung an Terrorakten. Der tätige Aufenthalt in einem Terrorcamp ist zwar nach geltendem Recht schon als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 a) oder als Anleitung zur Begehung einer solchen Gewalttat (§ 91) strafbar. Hierbei gab es oft Beweisschwierigkeiten. Nun soll bereits das Reisen in Länder, in denen es solche Terrorcamps gibt, bestraft werden, sofern der Reisenden einschlägige Absichten hegt. Deutschland setzt damit die UN-Resolution gegen "Foreign Fighters" vom September 2014 um. Die Bundesregierung hatte noch im selben Monat auf Grundlage des Vereinsgesetzes ein Betätigungsverbot für den "Islamischen Staat" (IS) in Deutschland ausgesprochen (wörtlich widergegeben in DStGB-Aktuell 3814-01). Darüber hinaus soll künftig mit strafrechtlichen Mitteln im Vorfeld von Selbstmordattentaten schnell eingegriffen werden können, wenn radikale Islamisten vor der Ausreise bei Eltern oder Freunden entsprechende Ankündigungen machen (z.B. "Wiedersehen bei Allah").

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bleibt hingegen umstritten. Bundesjustizminister Maas beruft sich bei seiner ablehnenden Haltung auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2010 und des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demgegenüber fordern Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Führung der CDU/CSU-Fraktion die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Vorhaben sei nicht generell verfassungswidrig und böte eine "weitere Möglichkeit" im Kampf gegen den Terrorismus bei Prävention und Fahndung. Schon vor den Attentaten von Paris hatte die Union eine solche Regelung für eine längere Speicherung von Kommunikationsdaten gefordert. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein sinnvolles Mittel, um Anschläge zu vermeiden und Täter dann aufzugreifen. Eine Neuregelung muss insbesondere den Vorgaben zur Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips genügen.

Ka8A

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.