Auch wenn alle Details dieses Programms noch nicht feststehen, so hieß es aber schon aus Koalitionskreisen, dass die Mittel über die KfW-Bank zur Verfügung gestellt und zusätzlich zu Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gewährt werden sollen. Der DStGB hatte sich bereits seit Langem für eine solche KfW-Förderung ausgesprochen.
Wie es aus Koalitionskreisen ferner hieß, sollen die Fördermittel voraussichtlich ab Herbst 2015 zur Verfügung gestellt werden. Als Voraussetzung für die Zuschüsse könnte eine Mindestsumme für die Investition in einbruchsichere Türen, Schlösser oder Fenster in Höhe von 500 Euro festgelegt werden. 20 Prozent der Gesamtsumme würden gefördert, der maximale Zuschuss betrage 1.500 Euro. Eine Voraussetzung sei, dass der KfW vor Baubeginn mindestens zwei Angebote vorgelegt werden, beziehungsweise ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma.
Wie berichtet, ist 2014 die Zahl der Wohnungseinbrüche um 1,8 Prozent auf 152.123 gestiegen, so viel wie seit 15 Jahren nicht mehr. Über 40 Prozent davon wurden im Versuchsstadium abgebrochen. Das zeigt, wie wirksam ein guter Schutz von Wohnung oder Haus sein kann.
Die DStGB-Vorschläge zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität können sind über den Internetschwerpunkt „Sicherheit und Kommunen“ unter www.dstgb.de verfügbar, unter anderem in dem 2014 veröffentlichten DStGB-Positionspapier "Sicherheit in Städten und Gemeinden", das auch Forderungen zum Einbruchsschutz enthält.