Krieg in Europa

Unbürokratischer Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine sind bekanntlich hunderttausende Menschen auf der Flucht in die EU. Diese möchte die Aufnahme dieser Menschen vereinfachen. Bei einer Sitzung der Innenministerinnen und Innenminister der EU in Brüssel am 03.03.2022 in Brüssel zeigten sich die Mitgliedstaaten diesbezüglich einig. Sie haben die Anwendung der oben genannten Richtline formell beschlossen. Diese Richtlinie wurde übrigens nach den Balkan-Kriegen erarbeitet und kommt in dieser Form erstmalig zur Anwendung. Kernziel ist es, Kriegsflüchtlingen Schutz in der EU zu garantieren, ohne dass sie im Voraus ein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Der dadurch erhaltene Schutzstatus soll bis zu drei Jahre andauern. Dieser eröffnet den Zugang zum Arbeitsmarkt, den Zugang zu Schulen für die Kinder und den sofortigen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Die Regelungen gelten für Ukrainer und Ukrainerinnen, Personen mit einem internationalen Schutzstatus (Genfer Flüchtlingskonvention, offiziell: Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge) in der Ukraine sowie für Drittstaatenangehörige, die schon seit längerer Zeit in der Ukraine leben. Für letztere gelten im Einzelfall nationale Regelungen der Aufnahmestaaten. Die Nationalstaaten müssen zur Abwicklung der Maßnahmen noch die entsprechenden Flüchtlingskontingente (Anzahl der Personen) der EU-Kommission melden.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa steht allen Schutzbedürftigen bei. Wer vor Putins Bomben flieht, ist in Europa willkommen. Wir werden Menschen Schutz bieten, die Zuflucht suchen, und denjenigen helfen, die auf einem sicheren Weg nach Hause zurückkehren möchten.“

Des Weiteren kündigte die EU-Kommission nach einem Aufruf der Vereinten Nationen an, weitere 90 Mio. Euro für Soforthilfeprogramme zur Verfügung zu stellen, um vom Krieg betroffenen Zivilisten in der Ukraine selbst zu helfen. Die Mittel werden insbesondere für Nahrungsmittel, Wasser, Gesundheitsversorgung und Unterkünfte benötigt. Auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 01. März stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen weitere 500 Mio. Euro an humanitärer Hilfe aus dem EU-Haushalt in Aussicht. Die Mittel sollen sowohl im Land selbst als auch für die Flüchtlinge eingesetzt werden. Außerdem werden im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union Sachspenden bereitgestellt und koordiniert.

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