DStGB-Vorschlag für Investitionsfonds findet Zustimmung auf dem Zukunftsforum ländliche Entwicklung

v.l.n.r. Bürgermeister Dr. Dettmann, Stadt Teterow; K.J. Beckmann ehem. Leiter des Difu; BM’in Heck-Guthe, Stadt Waltrop; Dr. Fisch, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Dr. Geißler, Bertelsmann Stiftung; Heike Zettwitz, Sächs. Staatskanzlei   

Die Teilnehmer der Diskussion stellten fest, es müsse verhindert  werden, dass sich regionale Unterschiede zu regionalen Ungerechtigkeiten verfestigen, die entstehen, wenn die Kommunen keine eigenen  Handlungsspielräume mehr haben. Die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2019 soll daher die jeweilige Aufgabenlast der Kommune als Bemessungsgrundlage für Finanzzuweisungen heranziehen. Dann hätte man ein Instrument, dass nicht nach Ost und West unterscheidet, sondern bundesweit Benachteiligungen vermeidet. Besonders von Sozialausgaben, die nicht örtlich bedingt sind, müssen die Kommunen entlastet werden. Ergänzend müssen strukturschwache Kommunen durch Investitionen befähigt werden, Politik wieder aktiv zu gestalten.

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