Finanzen

Bundestag berät kommunale Entlastung in der Corona-Krise

Die erste Änderung betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h GG vor. Damit soll ermöglicht werden, dass den Gemeinden in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in einer Höhe von 11,8 Milliarden Euro ausgeglichen werden.

Der DStGB begrüßt die geplanten staatlichen Hilfen zur Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit in der Corona-Krise. Die Kompensation von Steuerausfällen muss aber über die Gewerbesteuer hinaus auch auf die anderen gemeindlichen Steuerquellen, vor allem den Einkommensteueranteil, ausgedehnt werden. Die Kompensation für die Corona-bedingten Mindereinnahmen und die Entlastung für die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft müssen noch in diesem Jahr in den kommunalen Kassen ankommen. Und wir fordern, dass die Städte und Gemeinden auch in den Jahren 2021 und 2022 vom Staat Corona-bedingte Kompensationsleistungen erhalten. Gerade jetzt müssen kommunale Investitionen auf einem hohen Niveau gesichert werden und es darf nicht gegen die Wirtschaftskrise angespart werden.

Zu der Lage der Kommunalfinanzen und dem Gesetzgebungsverfahren hat die Zeitschrift DEMO ein Fachgespräch mit dem stv. Hauptgeschäftsführer und DStGB-Finanzdezernenten Uwe Zimmermann geführt:

1. Teil Interview: https://www.youtube.com/watch?v=5CR3guNu1Ow&t=73s

2. Teil Interview:  https://www.youtube.com/watch?v=y5uJ5Tb1m5o#

Hier geht es zu der Informationsseite des Deutschen Bundestages über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren:

 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-grundgesetzaenderung-707876

Weitere Informationen:

Foto: © sborisov - Fotolia.com

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern