Corona-massnahmen

Bund und Länder vereinbaren Bundeseinheitliche Ansätze 

Zurecht werden in einem in der Beschlussfassung der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die vorrangigen Ziele formuliert, den Präsenzbetrieb von Schulen und Kindergärten zu sichern und einen Lockdown der Wirtschaft zu vermeiden. Die Eltern wie auch die Kinder sind in der Lockdown-Zeit erkennbar an ihre Belastungsgrenze gekommen – das sollte sich nicht wiederholen. Auch die gerade sich wieder ansatzweise erholende Wirtschaft darf jetzt nicht geschwächt werden.

Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit, es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder Einzelne mithilft. Deswegen ist es richtig, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen verbindlich umzusetzen und von den Ordnungsbehörden konsequent zu kontrollieren und zu sanktionieren. Ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen, wenn zum Beispiel im Restaurant falsche Angaben gemacht werden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske getragen wird, ist ein konsequenter Beitrag zur Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen. Durch das Mindestbußgeld wird die Bedeutung der Listen für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter im Falle eines Ausbruchs nochmal unterstrichen.

Die zusätzlichen bundeseinheitlichen Grundsätze können einen wichtigen Beitrag zur Effektivität und Transparenz der Pandemiebekämpfung leisten. Bei mehr als 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche werden – wie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen – Einschränkungen bei privaten und öffentlichen Feiern dringend empfohlen. Neben der Beschränkung der Teilnehmerzahl wird auch noch einmal die Empfehlung ausgesprochen, Feiern weitestgehend draußen abzuhalten bzw. auch bei kleinem Teilnehmerkreis Innenveranstaltungen regelmäßig zu lüften.

Es ist auch zielführend, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems – und dazu gehören auch die Hausärzte – zu vermeiden und sogenannte Fieberambulanzen vorzusehen. Das ist eine schnelle und gute Lösung, die allerdings jetzt konsequent in Abstimmung mit den Kommunen umgesetzt werden sollte. Das gilt ebenfalls für die für Oktober angekündigte Teststrategie.

Bei aller Regulierung müssen wir alle stets darauf achten, dass die von der Politik angesetzten Maßnahmen auch transparent und nachvollziehbar bleiben. Bei regionalem Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten muss es regionale Einschränkungen geben. Es ist zugleich zu begrüßen, dass bei klar lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in Einrichtungen, sich die Beschränkungen nicht auf eine ganze Gemeinde oder Region beziehen müssen. Es dient der Transparenz und erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung.

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Foto: © copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

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