DStGB-Dokumentation

Nr. 145 - Elektromobilität bei kommunalen Nutzfahrzeugen

Städte und Gemeinden nehmen gerade bei der Etablierung dieser neuen, klimaschonenden und emissionsarmen Mobilitätsform eine Schlüsselrolle ein. Sie sind Vorbild gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern und sie sind Multiplikatoren innovativer und nachhaltiger Konzepte und Technologien. Vor Ort kann auch die Elektromobilität im Alltag sichtbar und „erfahrbar“ werden. Elektrofahrzeuge im Stadt- oder Ortsbild setzen daher in mehrfacher Hinsicht ein Zeichen: Neue Technik wird erlebbar, eine innovative und umweltfreundliche Lösung gezielt gefördert und die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Kommune wird verbessert.

Der Einsatz von Elektromobilität bei kommunalen Nutzfahrzeugen bietet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, mit dem eigenen Fuhrpark einen Beitrag zu emissionsarmer und nachhaltiger Mobilität zu leisten. Dabei eignen sich die Fahrzeuge der neuen Generation auch mit Blick auf Ladezeiten, Reichweiten und Ausstattung sehr gut für die allermeisten Aufgaben in den Kommunen. Ob Ordnungsverwaltung, Bauhof, Stadtreinigung oder Grünflächenamt – dank einer breiteren Angebotspalette und einer größeren Anzahl verschiedener Hersteller können in allen diesen Bereichen die alten Flotten sukzessive durch elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzt werden.
Die vorliegende DStGB-Dokumentation wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post DHL Group erstellt und gibt einen knappen Überblick über Bedeutung, Nutzungsszenarien und Ausschreibungsanforderungen. Außerdem wird mit dem StreetScooter ein Elektrofahrzeug exemplarisch vorgestellt. In zahlreichen kommunalen Anwendungsbeispielen wird zudem gezeigt, welche unterschiedlichen Strategien Kommunen verfolgen, um den Einsatz von Elektromobilität auszuweiten.

Auch wenn die kommunalen Fahrzeuge nur einen vergleichsweise geringen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen bilden, kann in diesem Bereich ein wichtiger Beitrag für Klimaschutz und Luftreinheit geleistet werden. Auch für den kommunalen Fuhrpark gilt der Grundsatz: „Global denken, lokal handeln“.

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