Nr. 43 - Auslegungshilfe zu den wegerechtlichen Bestimmungen im neuen Telekommunikationsgesetz

Nr. 43 - Auslegungshilfe zu den wegerechtlichen Bestimmungen im neuen Telekommunikationsgesetz

Bei dieser Gelegenheit wurde auch das bereits seit Januar 2002 bestehende „Muster für einen Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien bei Zustimmungen nach § 68 Abs. 3 TKG“, gelegentlich auch als „Dritter Weg“ bezeichnet, neu gefasst. Inhaltlich wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, lediglich erfolgte eine redaktionelle Anpassung an die neuen Bestimmungen des novellierten TKG sowie ein besonderer Verweis auf das mit der als Anlage zur Auslegungshilfe herausgegebene „Muster einer Verwaltungsvereinbarung zur Regelung der ‚Dokumentation‘ gemäß § 68 TKG“.

Angepasst wurde auch der Mustervertrag über die Benutzung von Grundstücken im kommunalen Eigentum, die nicht öffentliche Wege sind und zwar in beiden Varianten (mit und ohne dingliche Sicherung). Die Zusammenstellung enthält damit sämtliche bisher von den kommunalen Spitzenverbänden mit der Deutsche Telekom AG erarbeiteten Arbeitshilfen in aktueller Fassung.

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