DStGB zur Neuregelung der Hartz IV-Leistungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung durch Teilhabepakete die Bildungschancen für Hartz IV-Kinder zu verbessern, für einen wichtigen Schritt. "Die Kommunen sind der richtige Ort, um die Leistungen zu erbringen“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied der DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Die Jobcenter sollen sich primär um die Eingliederung der Langzeitarbeitslosen in Arbeit und die Auszahlung der Grundsicherung kümmern und nicht um die Vermittlung von Vereinen und Musikschulen oder die Abrechnung des Mittagessens. Der DStGB begrüßt die Entscheidung, gegen Erstattung der Kosten, die Kommunen auf deren Wunsch mit diesen Aufgaben zu betrauen. "Die Städte und Gemeinden kennen die Angebote vor Ort und können unbürokratisch mit den Jobcentern die Umsetzung des Bildungspaketes organisieren", betonte Landsberg. Darüber hinaus bietet die Einbindung der Städte und Gemeinden die Möglichkeit, flexible örtliche Lösungen zuzulassen und auf bestehenden kommunalen Strukturen aufzubauen.

Der DStGB kritisiert jedoch, dass der Bund nach wie vor an der Streichung des so genannten Wohngeldvorrangs bzw. des Kinderwohngeldes festhält. Dies wird die Kommunen nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums mit mindestens 120 Millionen Euro an den Kosten der Unterkunft belasten. „Wieder einmal versucht der Bund Kosten auf die Kommunen zu verschieben, dies ist nicht länger akzeptabel“, so Landsberg abschließend.

Pressemitteilung Nr. 50/2010

ByXW

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