Kommunale Waldbesitzer fordern: Spannungsfeld von „Wald und Wild“ in Einklang bringen

„Wald und Wild gehören zusammen. Allerdings lässt sich das erklärte Ziel, stabile, artenreiche, klimaangepasste und produktive Wälder zu erziehen, nur dann erreichen, wenn die Belange der Forstwirtschaft klaren Vorrang vor den Belangen der Jagd erhalten. Überhöhte Wildbestände und fortwährende Wildschäden gefährden jedoch eine nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung der Wälder und führen bei den Waldeigentümern zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen und Mindererträgen, die häufig die Einnahmen aus der Jagdverpachtung überschreiten. Oberstes Ziel muss es daher sein, die Schalenwildbestände auf ein Maß zu regulieren, dass eine natürliche Verjüngung der Baumarten in den heimischen Wäldern ohne Schutzmaßnahmen möglich wird. Der Bejagung des Schalenwildes kommt daher bei einer naturnahen Waldwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Forstpartie und private Jägerschaft müssen hier zukünftig im Sinne von Wald und Wild an einem Strang ziehen“, so der Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz).

Obwohl die jagdgesetzlichen Vorgaben besagen, dass die Wilddichten durch die Ausübung der Jagd auf einem waldverträglichen Niveau gehalten werden müssen, bestehe in Deutschland vielerorts das Dilemma in der erheblichen Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Auftrag und seiner praktischen Erfüllung. Die Umsetzung scheitere oftmals am Widerstand einer mehrheitlich an hohen Wilddichten interessierten Jägerschaft. Im Interesse des Waldes und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung seien daher Defizite im Vollzug bestehender gesetzlicher Vorgaben abzubauen, aber auch Weiterentwicklungen im Jagdrecht erforderlich, erläutert Manns. So fordern die kommunalen Waldbesitzer, dass das Jagdrecht des Grundeigentümers gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jäger gestärkt, moderne revierübergreifende Bejagungsstrategien angewendet, die Abschussregeln für Rot-, Reh- und Schwarzwild konsequent auf den Schutz des Waldes ausgerichtet, die Jagdzeiten anhand wildbiologischer Erkenntnisse überarbeitet und die Fütterung von Schalenwild grundsätzlich verboten werden.

Vielerorts gestalte sich darüber hinaus die Verpachtung von Jagdbezirken zunehmend schwieriger. Die Gründe hierfür sieht Manns in dem fortschreitenden Anbau von Energiepflanzen in der Landwirtschaft. In Rheinland-Pfalz gehe es dabei beispielsweise in erster Linie um den Maisanbau für Biogasanlagen. Zwar sei die Entwicklung von Landwirten zu „Energiewirten“ zu begrüßen. Allerdings löse diese Entwicklung gleichzeitig auch einen Wandel in der Landwirtschaft bzw. Landschaft aus, der in vielen Regionen mit negativen Folgenwirklungen auf die Jagdnutzung verbunden sei. Abhilfe könne dadurch geschaffen werden, dass die Länder „Energiemais“ bzw. Energiepflanzen durch Änderung ihrer Jagdgesetze den Status von „Sonderkulturen“ im Sinne des § 32 Abs. 2 Bundesjagdgesetz verschaffen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Wildschadensersatz würde in diesem Falle nur bestehen, wenn der Landwirt selbst Schutzmaßnahmen vorgenommen habe. Darüber hinaus müssten die Gestaltungsspielräume der Vertragsparteien bei der Jagdverpachtung im Sinne des eigenverantwortlichen Handels erweitert werden. Diesem könne durch eine Verkürzung der gesetzlichen Mindestpachtdauer von bisher neun bzw. zwölf Jahren Rechnung getragen werden.

Rückfragen:

Ute Kreienmeier
Referatsleiterin Kommunalwald

Telefon: 0228 – 95 96 227   
Handy: 0171 – 95 33 684

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