Windkraft im Wald als Chance nutzen - Konsens mit Kommunen unabdingbar

Winfried Manns - Verbandsdirektor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

Die Atomkatastrophe in Japan habe die Notwendigkeit bewusst gemacht, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigt werden müsse. Nach Einschätzung von Experten bilde die Windenergie dabei den Bereich mit den größten Potenzialen. Windenergie werde danach im Energiemix der Zukunft zum Erreichen einer nahezu CO2-freien Stromerzeugung in Deutschland bis 2050 eine zentrale Rolle übernehmen. Im Jahre 2009 seien 952 neue Windenergieanlagen errichtet. Damit waren Ende 2009 insgesamt 21.164 Windkraftanlagen mit einer elektrischen Leistung von 25.777 Megawatt installiert. Diese Anlagen befänden sich allerdings fast ausschließlich außerhalb des Waldes, der bisher in den meisten Bundesländern als Tabuzone galt. Nach Fukushima soll sich dies jetzt ändern.

Bürger und Kommunen besser beteiligen

Auch die Kommunen sehen beträchtliche Ausbaupotenziale der Windenergie auf den über 11 Millionen Hektar umfassenden forstwirtschaftlich genutzten Wälder in Deutschland. Sie böten sich wegen ihrer dezentralen Lage, ihrer Entfernung zur Wohnbesiedelung und das bereits bestehende forstwirtschaftliche Wegenetz für Windenergieanlagen besonders an. Durch die Einbettung in die Waldkulisse lasse sich die optische Wahrnehmung im Landschaftsbild zumindest teilweise abschwächen. Der Ausbau dürfe jedoch nicht zu einem „Wildwuchs“ im Walde führen und müsse mit einer verbesserten Beteiligung der Städte und Gemeinden und den dort lebenden Bürgern sowohl in den Planungs- und Genehmigungsverfahren als auch in der Landes- und Regionalplanung einhergehen. Windkraft lasse sich nur im Konsens mit den Kommunen und ohne Eingriffe und Beschneidung der kommunalen Planungshoheit forcieren.

Großen Wert legen die Kommunen dabei auf eine öffentliche Diskussion, was die Ziele und den Ausbau der Windkraft und die Berücksichtigung des Landschafts- und Artenschutzes anbelange. Die Politik müsse zudem durch Aufklärung und Information sicherstellen, dass die Bürger am Ende nicht die notwendigen Stromtrassen, Speicher und Windanlagen ablehnen, denn dann werde die Energiewende scheitern.

Den volkswirtschaftlichen Nutzen der Windenergie sehen die Wald besitzenden Kommunen insbesondere in der Stärkung der ländlichen Gebiete durch die regionale Wertschöpfung, der Verringerung von Rohstoffimporten und der Schaffung von direkten und indirekten Arbeitsplätzen. So wurde mit dem seit 1. Januar 2009 geltenden Jahres-Steuergesetz gesetzlich geregelt, dass der Großteil der durch Windenergie erwirtschafteten Gewerbesteuereinnahmen (70 Prozent) den Windparkgemeinden auch dann zufließt, wenn die Betreibergesellschaft ihren Firmensitz in einer anderen Gemeinde hat. Speziell durch sogenannte Bürgerwindparks komme es hier zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes.

Rheinland-Pfalz Vorreiter

Manns verweist auf erste Erfahrungen In Rheinland-Pfalz, wo entgegen dem allgemeinen Trend seit etwa 4 Jahren Windenergieanlagen überwiegend auf Waldstandorten errichtet werden. Die Gründe für diese starke Etablierung von Windrädern im Wald des Vorderhunsrückes seien vielfältig:

Die Anlagen böten im Allgemeinen aufgrund der gesetzlich geregelten Stromeinspeisungsvergütung eine hohe Rentabilität bei garantierten Erträgen. Durch die technische Weiterentwicklung seien Bauhöhen möglich geworden, bei denen die Rotoren über den Waldbeständen drehten. Die Siedlungsstruktur im ländlichen Vorderhunsrück böte eine Vielzahl siedlungsferner und windhöffiger Standorte. Planungsrechtlich bestehe die besondere Situation, dass im regionalen Raumordnungsplan die Windenergie ausgeklammert worden sei, wodurch die Ausweisung von Vorrangflächen im Zuge der Flächennutzungsplanung den Kommunen obliege.

Insbesondere durch die Beteiligung der überwiegend kleinen Gemeinden an den Erträgen der Windräder hätten sich anfängliche Vorbehalte der örtlichen Bevölkerung trotz der Vielzahl von Einzelanlagen bis heute in eine weitestgehende Akzeptanz gewandelt. So hätten waldbesitzende Kommunen wegen der Raumbedeutsamkeit der Windenergieanlagen in mehreren Fällen Solidarpakte abgeschlossen. Dadurch könnten alle Gemeinden von den Pachteinnahmen profitieren, unabhängig davon, in welchem Gemeindegebiet die Anlagen konkret errichtet wurden.

Repowering

Im Zuge der Repowering-Entwicklung - dem Ersatz älterer kleinerer Windenergieanlagen mit geringer Leistung durch moderne leistungsstärkere Anlagen – verweist Manns auf die besondere Rolle der Kommunen als Träger genehmigungsrechtlicher Belange. Zur Unterstützung der Kommunen bei dieser Entwicklung hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund 2009 ein Projekt zum Thema Repowering initiiert.

Ergebnis dieses Projektes war die Erarbeitung eines Leitfadens, der den Planungsträgern in den Ländern und Kommunen Hinweise zur planungsrechtlichen Absicherung und Entwicklung eigener Repowering-Strategien aufzeigt. Mit diesem Leitfaden werden die Kommunen durch Vermittlung von Informationen und Beispielen vor Ort unterstützt und befähigt, fachkundige und fundierte Entscheidungen zur Umsetzung der Repowering-Entwicklung in ihrer Region zu fällen und damit gleichzeitig die entsprechende Akzeptanz ihrer Bevölkerung für die weitre Ausgestaltung der Windenergie zu erlangen.

Aufgrund der mit diesem leitfaden gemachten Erfahrungen hat das BMU in Kooperation mit dem DSTGB Ende 2009 eine Repowering-Beratungsstelle (Repowering-InfoBörse – www.repowering-kommunal.de) eingerichtet, die die Aufgabe hat, insbesondere Landkreisen, Städten und Gemeinden in ihrer Funktion als Planungsträger eine bestmögliche Unterstützung für die Entwicklung und Verwirklichung kommunaler Repowering-Strategien zu bieten. Die Beratungsstelle wird von der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. mit Sitz in Hannover betrieben und vom BMU über eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren gefördert.

Pressemitteilung 16-2011


Rückfragen:
Ute Kreienmeier, Referatsleiterin Kommunalwald
T.     0228 – 95 96 227     Handy: 0171 – 95 33 684

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