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Foto: Reiß&Co.

„Die Landesplanung einerseits und die durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes geschützte kommunale Planung andererseits sind zwei Seiten einer Medaille, die sich ergänzen aber gegenseitig nicht ersetzen können.“ Mit diesen Worten kommentierte das Vorstandsmitglied der Freiherr-vom-Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften, Stuttgart, der Baubeigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Norbert Portz, ein in Dessau-Roßlau vorgestelltes Gutachten. Dieses Gutachten ist im Auftrag der Akademie vom renommierten Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin (Difu) zum Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) des Landes Sachsen-Anhalt erstellt worden. Darin behandelt das Difu die Abgrenzung des zentralörtlichen Bereichs im Entwurf des LEP 2010. „Die hier gefundenen Definitionen sind hoch problematisch und können auch nicht durch das Einvernehmen der Gemeinden auf eine rechtssichere Basis gestellt werden,“ betonte Portz in Dessau-Roßlau.

Sachsen-Anhalts Städte- und Gemeindebund (SGSA) hat seit geraumer Zeit Bedenken gegen die im LEP 2010 vorgesehene Abgrenzung des „zentralen Ortes“. „Der Begriff bezieht sich eigentlich auf die politische Gemeinde“, erläuterte SGSA-Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Kregel. Das Gutachten des Difu bestätigt diese Bedenken. „Landesplanung und kommunale Planung bewegen sich auf einem schmalen Grad gegenseitigen Respekts. Gerade nach Gebietsreformen gab es immer wieder Versuche, den neu gegründeten Gemeinden landesplanerische Vorgaben für ihre konkrete Entwicklung zu machen. Diese Vorgaben sind aber vielfach weder erforderlich noch geeignet, um den mit ihnen verfolgten Zweck zu erreichen,“ betonten Dr. Kregel und Portz. Das von den Kommunen als Planungsträger eigenverantwortlich zu gestaltende Städtebaurecht biete mit seinem vielfältigen Festsetzungsmöglichkeiten und dem Konzentrationsgebot jene Rechtsgrundlagen, die die Landesplanung zu ersetzen versuche.

„Unser gemeinsames Ziel muss die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne und damit der kommunalen Planungshoheit sein“, hob Dr. Kregel hervor. Deshalb sollten die Städte und Gemeinden selbst den Bereich bestimmen, den sie zu ihrem Zentrum entwickeln wollen. „In großen Städten wie Dessau-Roßlau oder Bitterfeld-Wolfen ist die Funktion als Ober- oder Mittelzentrum für die gesamte Stadt von hoher Bedeutung“, betonte Kregel.

Der SGSA hat das Kurzgutachten bereits den Landtagsfraktionen, den zuständigen Ausschüssen und den betroffenen Ministerien übersandt. In einer Anhörung von Linken und FDP wird das Kurzgutachten Mitte Oktober 2010 bei den beiden Fraktionen erläutert. Die Langfassung, die Ende November fertig sein wird, befasst sich mit der Kollision von Landesplanung und kommunaler Planung über Sachsen-Anhalt hinaus. Die Freiherr-vom-Stein-Akademie wird die Thematik deshalb nächstes Jahr bundesweit zum Thema machen. In Dessau-Roßlau war das Kurzgutachten Gegenstand der Beratungen des Präsidiums des SGSA und des Städtebau- und Umweltausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der ebenfalls in Dessau-Roßlau tagt.

(Pressemitteilung Nr. 44/2010)

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