Umsetzung von Basel III erfordert Augenmaß - Interkommunale Zusammenarbeit nicht gefährden

„Basel III wurde in der Finanzkrise vor allem für international tätige Investmentbanken entwickelt. Dies auf regional tätige Banken, wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, undifferenziert anzuwenden, ist nicht sachgemäß und wird Nachteile bringen“, so Kuper. „Es droht eine Verknappung und Verteuerung im Kreditgeschäft, vor allem zum Nachteil der Kommunen und des Mittelstandes. Dadurch wird ein funktionierender Bankenmarkt und mit ihm die Realwirtschaft gefährdet“, sagte Kuper. Dem muss eine sachgemäße und differenzierte Umsetzung von Basel III Rechnung tragen.

Mit Sorge verwies Kuper auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. „Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung des BFH mit der Ausdehnung der Umsatzsteuerpflicht den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit behindern oder sogar zurückführen wird, da diese verteuert wird“, äußerte Kuper. Damit würde der breite politische Konsens, dass insbesondere zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt und weiter ausgebaut werden muss, in Frage gestellt. „Hier brauchen wir eine rasche Lösung vom Bund und der EU, die klarstellt, dass interkommunal erbrachte Dienstleistungen weiterhin umsatzsteuerfrei sind“, forderte Kuper.

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