Freihandelsabkommen: Risiken für Daseinsvorsorge ausschließen, Chancen für mehr Wachstum nutzen

Die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen, Dr. Stephan Articus, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke,
Dr. Gerd Landsberg und Hans-Joachim Reck: „Das Freihandelsabkommen darf die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen der Kommunen nicht beeinträchtigen.“

Daher dürfen sogenannte Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (und allen weiteren Freihandelsabkommen) nicht auf die kommunale Daseinsvorsorge angewendet werden. „Durch derartige Verpflichtungen im TTIP könnte die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden. Deshalb fordern wir, insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge aus dem Abkommen zu nehmen“, so die vier Hauptgeschäftsführer. Kommunale Dienstleistungen, wie beispielsweise die  Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur dürfen durch das Abkommen nicht tangiert werden.  Die derzeit auch durch die EU garantierte umfassende Organisationsfreiheit der Kommunen bei Entscheidungen zur Daseinsvorsorge muss uneingeschränkt erhalten bleiben und darf nicht durch falsch verstandenen Wettbewerb  eingeschränkt werden. Articus, Henneke, Landsberg und Reck betonen: „Bei der europäischen Reform des öffentlichen Auftragswesens und der Konzessionsrichtlinie haben im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und dem Rettungsdienst am Ende die politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen und das hohe Leistungsniveau kommunaler Dienstleistungen gesiegt. Das Erreichte darf durch Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden.“

Freihandelsabkommen dürfen zudem nicht dazu führen, dass der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, in ihrer Umweltpolitik bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards oder von Vertragspartnern abweichende Regulierungsansätze beizubehalten oder neu einzuführen (zum Beispiel die Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder auch die Erzeugungsprozesse von Lebensmitteln). Articus, Henneke, Landsberg und Reck fordern, die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf gar keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen zu reduzieren. Das gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz.

„Die Verhandlungsführung über so komplexe Fragestellungen, wie sie mit einem Freihandelsabkommen verbunden sind, erfordert Vertraulichkeit“, so Articus, Henneke, Landsberg und Reck. „Aber aufgrund der umfassenden Auswirkungen eines solchen Abkommens besteht unserer Meinung nach ein berechtigtes Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen. Ein guter Weg, beide Interessen zu wahren, ist die frühzeitige Einbindung relevanter Gruppen.“ Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen daher ausdrücklich die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommunen. Darüber hinaus fordern sie, die kommunale Ebene und die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen einzubinden.

Kontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130
Deutscher Landkreistag: Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.030 590097-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen: Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220

Geinsame Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU

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