Reform der Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen zügig angehen!

Bildrechte: Günter Hommes, pixelio

„Wir benötigen deshalb schnell eine gesetzliche Klarstellung der einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht. Die Bundesregierung ist gefordert, ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe von Konzessionen und die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern, in die Tat umzusetzen“, forderte der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Stadt Neuburg an der Donau, anlässlich der heutigen Sitzung in Paderborn.

 „Die Rechtsfolgen bei einem fehlerhaften Konzessionsvergabeverfahren können erheblich sein. Stellt ein Gericht die Gesamtnichtigkeit eines Konzessionsvertrags fest, bedeutet das nicht nur eine vollständige Rückabwicklung der langjährigen Verträge, sondern auch dass das gesamte Konzessionsvergabeverfahrens wiederholt werden muss. Neben dem damit einhergehen finanziellen und personellen Aufwand hat das eine erhebliche Verunsicherung bei den Gemeinden, aber auch bei Unternehmen zur Folge. Dies kann beispielsweise die im Rahmen der Energiewende dringend notwendige Modernisierung der Netze behindern, die für die Aufnahme der erneuerbaren Energien notwendig ist, weil die Unternehmen keine Planungssicherheit für Investitionen haben“, erklärte der Vorsitzende. Gemeinden, die eine Kommunalisierung des Netzes als sinnvolle Alternative ansehen, schrecken letztlich davor zurück, weil die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht kalkulierbar sind. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass sich der alte Vertragspartner nach derzeitiger Rechtslage selbst auf Verfahrensfehler berufen kann, die mehrere Jahre zurückliegen.  

 „Wir brauchen klare Kriterien für die Neuvergabe der Konzessionen. Es muss klargestellt werden, dass die Gemeinden weiterhin auch kommunale Ziele bei ihrer Auswahlentscheidung mitberücksichtigen dürfen, um gemeindliche Entscheidungsspielräume zu stärken. Zudem sollte - wie im allgemeinen Vergabeverfahren - eine gesetzliche Frist eingeführt werden, nach der Verfahrensfehler nicht mehr gerügt werden können“, forderte Gmehling.

 

Zum Hintergrund:

In vielen Gemeinden steht derzeit die Neuvergabe dieser Konzessionen an. Die Gemeinden bestimmen im Rahmen dieser Konzessionsvergaben in der Regel alle 20 Jahre, wer die örtlichen Straßen, Wege und Plätze für den Betrieb eines Strom- bzw. Gasnetzes nutzen darf. Derzeit ist der Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben in vielen Punkten ungeklärt. Dies betrifft etwa die im Zusammenhang mit der Stärkung gemeindlicher Entscheidungsspielräume thematisierte Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang, die Gemeinden neben netzbezogenen Kriterien noch eigene Interessen bei der Konzessionsvergabe berücksichtigen dürfen und wie diese gewichtet werden müssen. Daneben muss klargestellt werden, welche Informationen die Gemeinden vom bisherigen Netzbetreiber über das Netz herausverlangen können. Diese Informationen werden benötigt, damit die Interessenten im Zuge des Konzessionsverfahrens die wirtschaftlichen Bedingungen der Netzübernahmen bewerten können. Daneben ist auch unklar, wie der Netzkaufpreis zu ermitteln ist. Diesbezüglich ist eine Klarstellung erforderlich, dass sich der Preis anhand des Ertragswertes des Netzes bestimmt. Schließlich muss sichergestellt werden, dass den Gemeinden die ihnen für die Nutzung ihrer Wege zustehende Konzessionsabgabe auch in Fällen weiter gezahlt wird, in denen aufgrund von langwierigen Rechtstreitigkeiten ein vertragsloser Zustand entsteht.

Pressemitteilung: 42-2014

bgmX

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