Mutiger Ansatz erforderlich

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert eine bessere Förderung der ländlichen Räume. Anknüpfungspunkt ist der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), den das Bundeskabinett am 13. April verabschiedet hat. Darin ist zwar eine stärkere Unterstützung der Infrastruktur in ländlichen Räumen vorgesehen, aber nur um die Agrarstruktur zu verbessern.

„Wir brauchen eine Förderung, die den ländlichen Raum insgesamt als Wirtschaftsstandort stärkt, auch über die Landwirtschaft hinaus. Heute trägt die Landwirtschaft weniger als 3 % zu Arbeitsplätzen und Wertschöpfung bei. Sie ist immer noch wichtig, aber nicht mehr Dreh- und Angelpunkt ländlicher Entwicklung.“, so Bürgermeister Markus Schäfer (Bad Endbach), Vorsitzender des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr.

Im Gesetzentwurf wird die Förderung auf Kleinstbetriebe, die der Grundversorgung dienen und zudem auf Orte beschränkt, die aufgrund des demographischen Wandels und geographischer Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge benötigen.

„Dieser Ansatz wird den aktuellen Herausforderungen ländlicher Räume nicht gerecht. Wir brauchen nicht nur eine Unterstützung von Kleinst-unternehmen und Randgebieten, sondern eine Förderung, welche die Wertschöpfung in der Fläche insgesamt stärkt durch ortsnahe Arbeitsplätze und Infrastrukturangebote. Das sind heute die wichtigen Ziele ländlicher Entwicklung.“, stellte Schäfer fest.

Drei Fünftel des Bruttosozialprodukts Deutschlands werden in der Fläche erwirtschaftet. Um die ländlichen Räume weiter zu stärken, bedarf es einer breiteren Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen auch außerhalb der Landwirtschaft ebenso wie die Unterstützung von Kommunen und Regionen, in denen besondere Entwicklungshemmnisse gegeben sind wie Abwanderung, Mangel an Daseinsvorsorgeangeboten, Infrastruktur, Arbeitsplätzen. Eine verengte Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz passt im Übrigen nicht zum europäischen Förderrahmen des Landwirtschaftsfonds (ELER), der etwa eine Förderung von Unternehmen auch außerhalb der Grundversorgung vorsieht.

„Die Attraktivität des ländlichen Raumes besteht aus vielen Komponenten, deshalb ist ein breiter Förderansatz nötig.“, forderte Schäfer abschließend.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 6-2016)

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Foto: © Marco2811 - Fotolia.com)

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